Mondrians bleiben im Museum

Im Fall von vier Mondrian-Gemälden, die sich im Besitz der Stadt Krefeld befinden,  hat das zuständige Gericht in den USA die Klage auf Herausgabe der Bilder  abgewiesen. Im Mai 2018 hatte der „Elizabeth McManus Holtzman Irrevocable  Trust“ als Rechtsnachfolger des niederländischen Künstlers Piet Mondrian erstmals  Ansprüche auf Rückgabe der vier Arbeiten sowie auf Schadensersatz in Bezug auf vier weitere Werke Mondrians geltend gemacht. Die Bilder waren 1950 in Krefeld  aufgefunden worden.

Für den Fall der Verweigerung hatte der Trust angedroht, in Deutschland Klage auf Herausgabe zu erheben. Von diesem Vorhaben wurde jedoch Abstand genommen. Stattdessen versucht der Trust, Ansprüche in den USA durchzusetzen und hatte 2022 Klage beim United States District Court for the District of Columbia erhoben.

Piet Mondrian, KWM_06, Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, A. Bischof

In der ersten Stufe des Verfahrens hatte das Gericht darüber zu befinden, ob die Klage in den USA zugelassen wird, und hat nun dagegen entschieden. Mit Entscheidung vom 30. September erklärte das Gericht, ein Klageverfahren in den USA gegen die Stadt Krefeld sei nicht zulässig, weil keine völkerrechtswidrige Enteignung der Bilder vorliegt. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts selbst dann, wenn man zugunsten der Kläger annähme, dass sie sämtliche Tatsachenbehauptungen in ihrer Klage beweisen könnten. Die Klage des Elizabeth McManus Holtzman Irrevocable Trust wurde deshalb abgewiesen. Die Entscheidungist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kann innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen.

Die Stadt Krefeld hatte die Klage in den USA stets für unzulässig gehalten. Die streitgegenständlichen Mondrian-Gemälde befinden sich in Deutschland, so dass der Streit in Deutschland entschieden werden muss. „Das Urteil bestätigt uns in derAuffassung, die wir in den vergangenen Jahren konsequent vertreten haben“, wird Oberbürgermeister Frank Meyer in einer Mitteilung der Pressestelle zitiert. „Das Gericht hat die Klage in den USA für nicht zulässig erklärt und unsere Position gestützt.“

Zum Hintergrund des Rechtsstreits: Die Stadt Krefeld besitzt vier Gemälde des niederländischen Künstlers Piet Mondrian (1872-1944) mit den Bezeichnungen „Tableau No. VII“, „Tableau No. X“, „Tableau No. XI“ (alle 1925) und „Komposition IV“ (1926). Vier weitere Werke wurden durch den damaligen Museumsdirektor Paul Wember nach dem Zweiten Weltkrieg gegen Arbeiten anderer Künstler eingetauscht. Nachfahren des Mondrian-Erben Harry Holtzman hatten 2018 erstmals die Herausgabe der Kunstwerke und Schadensersatz für die nicht mehr vorhandenen Bilder gefordert. Um zu klären, ob diese Forderung rechtlich begründet ist, hat die Stadt Krefeld ein Provenienzgutachten in Auftrag gegeben. Zwischen Juni 2018 und Mai 2019 haben Dr. Katja Terlau und Dr. Vanessa-Maria Voigt im In- und Auslan die Spur der Gemälde seit den 1920er-Jahren nachverfolgt, Archivmaterial ausgewertet und mit Experten gesprochen. Dabei sind sie auf keine Hinweise gestoßen, dass sich die Werke rechtswidrig im Besitz der Stadt Krefeld befinden könnten.

Die Existenz der Bilder in Krefeld war seit den 1950er-Jahren allgemein bekannt und in den entsprechenden Verzeichnissen und Katalogen festgehalten. Bereits 1953  hat das Krefelder Museum die vier Gemälde gezeigt. Inventarisiert wurden sie 1954.  In den Folgejahren wurden einige der Bilder unter anderem in Kiel, Berlin und Stuttgart sowie 1959 auf der weltweit beachteten Documenta in Kassel ausgestellt. Auch im frühen Werkverzeichnis von 1957 tauchten sie auf. Trotzdem hatte der Erbe  von Piet Mondrian die Arbeiten bis zu dessen Tod im Jahr 1987 nicht  zurückgefordert. 2011 wandte sich der Trust erstmals an die Stadt Krefeld.

Die zur Schau gestellten Bilder von Piet Mondrian sind Spätwerke seines Schaffens. Er begann als Landschaftsmaler mit mäßigem Erfolg. Ging durch viele Feuer und als er mit den Linien anfing, wurde er zuerst ausgelacht, ehe man die Genialität dahinter entdeckte. Piet Mondrian, 1872 bis 1944 bei Wikipedia

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