Dass arme Leute immer ärmer werden, weil ihre Armut auch daher rührt, dass sie sich nicht auskennen und ihre Lernfähigkeit unter dem Durchschnitt liegt, ist eine Binsenweisheit, aber auch normal bemittelte können in Armut verfallen, wenn sie sich in Fallstricken verheddern und ihnen niemand daraus hilft.
Der Fall, der hier zu schildern ist betrifft eine wohl angesehene Dame, die in Solingen lebt, ihren Arbeitsleben einer Krankenkasse widmete und inzwischen im Ruhestand lebt und vom Alterungsprozess nicht verschont wird. Der beschert ihr Schmerzen, die so arg sind, dass sie therapeutisch behandelt werden müssen. Sie vertraute sich den Helios Klinikum in Krefeld an, weil sie gehört hatte, die können so etwas, genauer gesagt, vertraute sie der dortigen Patientenverwaltung, um die wirtschaftliche Seite abzuklären.
Solche Sachen sind – wie generell die Gesundheitsversorgung – nicht ganz billig. Da kommen leicht € 10.000 und mehr zusammen, wenn es niemand anderes bezahlt, zum Beispiel eine Krankenkasse.
Da ist unsere Fallperson versichert, klar, bei der, der sie ihre Arbeitskraft widmete und die hat für ehemalige Angestellte sogenannte Goodies, Vergünstigungen, die in besonderen Situationen in Anspruch genommen werden können, z.B. bei einer stationären Schmerztherapie. In dem Fall sagte die Versicherung zu, jeden Tag € 87.- beizusteuern, abgesehen von der Versicherungsleistung. Das sollte reichen, um ohne weiteren Zahlungen die Sache erledigen zu können, wurde Frau Schmitz – nennen wir sie mal so, ihr richtiger Name ist der Redaktion bekannt – von der Patientenversorgung des Helios Klinikums zugesichert. Eine entsprechende Vereinbarung wurde unterzeichnet, ohne dass in ihr von Geld die Rede war, sagt Frau Schmitz.
Die Überraschung blieb nach Ende der Therapie nicht aus. Es kam eine Rechnung in Höhe von € 2.596,50 ins Haus, Schreck lass nach. Augenblicke der Ohnmacht vergingen. Gespräche führten zu nichts, eMails an die Leitung des Klinikums an das Beschwerdemanagement weitergeleitet, die Frage, ob es keine Möglichkeit gebe, die Sache im Sinn der Kundschaft zu behandeln, nicht beantwortet. Es kam wie es kommen muss, nach der ersten Mahnung kommt 14 Tage später die zweite und mittlerweile Post vom Rechtsanwalt. Der macht neben der üblicherweise saftigen Rechnung auch schon Zinsen geltend, 5% über dem Basiszins. Die Forderung ist jetzt schon € 2.804,76 schwer, ab 2.12.25 wird sie täglich um € 0,45 schwerer.
Frau Schmitz wird das wohl zahlen müssen und sich künftig daran erinnern, mündliche Absprachen sind ungültig. Es wird sie noch nicht in Armut stürzen, aber öfter darf so was nicht passieren.