Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld hat mit 50 Leuten der Standorte Krefeld und Mönchengladbach Barbershops und Nagelstudios kontrolliert, ob sie ihren Verpflichtungen nach kommen. Bei den 50 Leuten waren auch welche von den Ausländerbehörden, des Ordnungs- und Gesundheitsamtes, der Landesfinanzverwaltung NRW, der Landespolizei NRW und der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV).
Die Aktion war nicht auf die beiden Städte beschränkt, sondern bundesweit, wo dann rund 2.200 Bedienstete beteiligt waren.
Insgesamt wurden im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld 107 Beschäftigte von 33 Betrieben (24 Barbershops, 8 Nagelstudios, 1 Kosmetikbetrieb) überprüft, ob die sozialversicherungsrechtlicher Pflichten erfüllt werden, es keinen Missbrauch von Sozialleistungen gibt, Arbeitgeberpflichten erfüllt werden, das Mindestlohngesetz eingehalten und keine illegale Beschäftigung vorlag.
Wie es in einem Bericht der Krefelder Polizei heißt, wurde In einem Krefelder Nagelstudio ein Arbeitnehmer angetroffen, der ein Ausweisdokument vorwies, welches nicht für seine Person ausgestellt war. Bei einer Kontrolle versuchte sich ein Arbeitnehmer durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Die Person konnte im Nachgang gestellt werden.
In einem weiteren Fall wurde ein offener Haftbefehl festgestellt. Die Personwurde an die Polizei übergeben.
In einem Nagelstudio in Nettetal wurden fünf Arbeitnehmer angetroffen. Bei vier entstand der Verdacht des illegalen Aufenthaltes.
Weiter ergaben sich hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte darauf, dass der Arbeitgeber Beiträge an die Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt hat. Hier wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter ein mündlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde neben Geschäftsunterlagen und ein Mobiltelefon auch ca. € 12.000 Euro Bargeld sichergestellt.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
# In 26 Fällen wurden die erforderlichen Ausweispapiere nicht mitgeführt,
# In 10 Fällen fehlte der schriftlicher Hinweis des Arbeitgebers, dass Beschäftige einen Ausweis auf Verlangen vorzuzeigen haben,
# In 24 Fällen ergab sich der Verdacht, dass eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung nicht oder verspätet erfolgte,
# In 19 Fällen lagen Anhaltspunkte vor, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet wurden und somit umgangssprachlich „Schwarzarbeit“ vorlag,
# In 3 Fällen Verdacht auf Leistungsbetrug,
# In 12 Fällen Verdacht auf Stundenaufzeichnungspflichtverletzung,
# In 7 Fällen Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung,
# In 7 Fällen Verdacht des illegalen Aufenthalts,
# In einem Fall Verdacht auf Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis,
# In einem Fall Verdacht des Missbrauchs von Ausweispapieren,
# In 8 Fällen Verdacht der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis,
# In einem Fall Verdacht auf Einschleusen von Ausländern.
Die Auswertung der Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an, heißt es in dem Bericht.