Betrügen lohnt sich nicht

Das Mindestlohngesetz wird relativ häufig nicht angewandt. Einsatzkräfte des Hauptzollamts Krefeld haben deshalb im Rahmen von Ermittlungsverfahren einen Betrieb in Neuss aufgesucht.

Beschuldigt wird der Betreiber eines chinesischen Restaurants, dem vorgeworfen wird, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt zu haben. Bisher geht man davon aus, dass rund € 46.000 vorenthalten wurden.

Im Zuge der Maßnahmen wurden Geschäftsräume, Wohnungen sowie Fahrzeuge durchsucht. Dabei wurden Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt. Zudem konnten knapp € 9.000 Bargeld gepfändet werden. Darüber hinaus wurden weitere Vermögenswerte durch Pfändungen von Konten des Beschuldigten gesichert.

Die Ermittlungen werden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld geführt und dauern an. Weitere Angaben können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden, heißt es im Polizeibericht aus dem Präsidium in Krefeld. Was man aber sagen kann: Betrügen lohnt sich nicht.

Foto HZA Krefeld

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