Das was sich vor der Haustür abspielt ist für den einen ein Aufstand, für den anderen eine Burleske und für jemand anderen ein Anliegen, wenn dem nicht gefolgt wird, die Erde untergeht. Demnächst geht es wieder los, wenn das KlimaCamp Rheinland eingerichtet wird im Einzugsbereich des Tagebaus Garzweiler in der Zeit vom 18. bis 29. August. Gerechnet wird mit etwa 1000 Leuten, die gegen die Kohle demonstrieren. Kohle ist bekanntlich schädlich für das Klima, bei der Verbrennung entsteht CO2, und das wird dafür verantwortlich gemacht, dass durch den Treibhauseffekt die Luft unnormal erwärmt wird. Das treibt eine große Schar von Leuten um und die setzen alles daran, damit die Verbrennung aufhört. Einige laufen dann auch in die Tagebaue und versuchen Bagger zu besetzen andere rollen Transparente von Brücken herunter, die über Autobahnen führen, die den Tagebau streifen. Das ist natürlich grober Unfug, manchmal Verkehrsgefährdung, geht einher mit Land- oder Hausfriedensbruch.
Die juristische Aufarbeitung der Aktionen von 2015 findet zur Zeit vor dem Amtsgericht in Erkelenz statt.
Stephan Molter, einer für die Verhandlung zuständiger Richter in Erkelenz und Staatsanwalt Benjamin Klug nahmen gestern (10.05.17) vor einem kleinen Kreis von Journalisten im Landgericht Mönchengladbach Gelegenheit über die Mühe mit den Aufmüpfingen zu berichten. Es fängt schon mit der Identifizierung an. Viele, die sich an solchen Aktionen beteiligen, kommen von weit angereist, auch aus dem Ausland. Schon im Vorfeld wird alles unternommen, um zu verhindern, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft herausfinden können, um wen es sich dabei handelt, wobei nicht davor geschreckt wird, Fingerkuppen so zuzurichten, dass keine Fingerabdrücke genommen werden können. Die zwei Jahre, die seit den Vorfällen von 2015 vergangen sind wurden gebraucht, ca. 20 Leute zur Anklage zu bringen, davon wurden bis gestern vier Verfahren abgeschlossen mit zwei Freisprüchen, die anderen mit kleinen Bußen.
Die Sache mit dem Transparent ausrollen ist noch in der Schwebe, ein Sachverständiger hat gegutachtet, das sei so hoch über der Autobahn geschehen, dass keine Verkehrsgefährdung stattgefunden habe. Damit muss sich nun der zuständige Richter befassen.
Bei den Verhandlungen sind immer reichlich „Unterstützer“ im Saal und von den Beklagten kommen regelmäßig Befangenheitsanträge oder solche wie, der Richter möge seine Robe ablegen, weil diese den Angeklagten einschüchtere. Womit wir bei der Burleske wären. Es werden während der oft mehr als zwei Jahre laufenden Verfahren Ressourcen gebunden, die man sich nicht opulent genug vorstellen kann. Ist das nötig, kann man so etwas wegen Geringfügigkeit nicht vielleicht einmal einstellen, jedenfalls dann, wenn nun wirklich nichts Schlimmes passiert ist?
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3 Gedanken zu „Die Mühe mit den Aufmüpfingen“