Das „Konsumcannabisgesetz”, das am 01.04.24 wirksam wurde, hat den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten Entlastung verschafft. Im Jahr 2025 sind in Nordrhein-Westfalen 2.321 Personen den neuen Regelungen unterworfen worden und danach verurteilt worden. Diese Daten wurden nun erstmalig erhoben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren unter den Verurteilten rund 8 % Heranwachsende oder Jugendliche, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Weitere rund 3 % Heranwachsende wurden nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Die restlichen rund 90 % der Verurteilungen entfielen auf erwachsene Personen. Neben den Verurteilten wurden 29 Personen ohne Maßregeln freigesprochen. Bei 173 Personen wurde das Verfahren ohne Maßregeln eingestellt.
Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 01.04.24 wurde bekanntlich der Besitz und Anbau von Cannabis legalisiert, soweit man sich an die Vorgaben hält. Demnach sind der Besitz und der Eigenanbau nur noch über festgelegte Grenzen strafbar; das Handeltreiben ist nach wie vor strafbar.

Die Strafverfolgungsstatistik erfasst hierzu Daten ab dem aktuellen Berichtsjahr 2025. Seit Einführung des neuen Gesetzes fallen der Besitz, Anbau, Handel und Konsum von Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Deshalb ist erlaubt zu sagen, dass es sich hier um statistische Erhebungen handelt. Die Zahlen sagen nichts darüber aus, was der Konsum verursacht und wo der Missbrauch anfängt.
Die Zahl der Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz ging in der Folge deutlich zurück: Im Jahr 2025 gab es in NRW 4.950 Verurteilungen, das waren 33,0 % weniger als im Jahr zuvor mit 7.392 Verurteilungen. Gegenüber dem Jahr 2023 – vor der Gesetzesänderung – sank die Zahl der Verurteilungen sogar um 59,7 %. In den Jahren 2021 und 2022 hatte es noch jeweils fast 14.000 Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz gegeben.
Eingeführt wurde 2024 auch das Medizinal-Cannabisgesetz, das die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken regelt und Strafen bei Verstößen festlegt. Hierzu lagen im Berichtsjahr 2025, für das erstmals Daten erhoben wurden, keine Verurteilungen vor.
Insgesamt haben die Gerichte in NRW im Jahr 2025 rund 166.000 Personen wegen Straftaten abgeurteilt. 77 % der Abgeurteilten wurden auch verurteilt, das waren rund 128.000 Personen und etwa 2 % weniger als im Vorjahr. Die meisten Ab- und Verurteilungen entfielen auf Urkundendelikte (insbesondere Betrug und Untreue) und auf Straftaten im Straßenverkehr. Rund 5 % der Aburteilungen betrafen Betäubungsmittel- und Cannabisdelikte.