„Entkarbonisierung“ lokal – aktualisiert

Mit einem umfassenden Förderprogramm will die Krefelder Stadtverwaltung Anreize für Investitionen schaffen, von denen man annimmt, dass sie dem Klimaschutz dienen. Ansatzpunkt ist hier die lokale Ebene. Umweltdezernentin Sabine Lauxen hat gemeinsam mit Klimaschutzmanager Marco Gröger in einem für Klimaschutz und Nachhaltigkeit geschaffenem Stab ein Förderprogramm vorgestellt, das am 1. Oktober starten soll. Damit von den Zuschüssen reger Gebrauch gemacht wird, sind die Hürden, um an die Fördergelder zu kommen nicht sehr hoch, sagt die Stadtverwaltung. Gefördert wird das Einrichten von Photovoltaik- und thermische Solaranlagen, auch die Anschaffung von Wärmepumpen, Dachbegrünung und Sondermaßnahmen wie Fassadenbegrünung.

Krefeld hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Das geht nicht von allein. Wenn das gelingen soll, sind erhebliche Veränderungen notwendig. Da sind die für 2021 € 150.000,- bereitgestellten Mittel  – sie sollen in den folgenden Jahren aufgestockt werden – nur ein Tropfen auf einem heißen Stein. Zur Zeit sind für 32 Prozent des Kohlendioxyd-Ausstoßes in Krefeld Privathaushalte verantwortlich. Hier wird eine als „Entkarbonisierung“ bezeichnete Maßnahme anzusetzen haben.

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung startet das Förderprogramm am 1. Oktober 2021. Die ist nun erfolgt. Anträge sind hier möglich: www.krefeld.de/klimafreundlicheswohnen

Jeder Antrag wird auf Förderfähigkeit geprüft. Die Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis der Prüfung benachrichtigt. Bei positiven Bescheid erhält man eine Fördernummer. Nach positivem Bescheid und Erhalt der Fördernummer kann mit den Maßnahmen begonnen werden, und es dürfen dann erst Aufträge vergeben werden. Sonst entfällt die Förderung. Wenn die Klimaschutzmaßnahme fertiggestellt ist, kann der Auszahlungsantrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Beizulegen sind die Kopie der Abschlussrechnung, Zahlungsnachweise und Planungsunterlagen. Wenn alles vollständig, korrekt und genehmigungsfähig ist, werden die Fördermittel überwiesen. 

Eine Beratung kann von Klimaschutzmanager Marco Gröger (Telefon 0 21 51 / 86-23 66) eingeleitet werden. Dafür gibt es auch eine eMail:  klimafreundlicheswohnen@krefeld.de oder den Kooperationspartner Verbraucherzentrale NRW an der Petersstraße 55-57, per Telefon mit der Nr. 021 51 / 4 12 11 0 oder per eMail: krefeld@verbraucherzentrale.nrw bemühen.

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