Ab dem heutigen Dienstag, dem 26. August, ist in Krefeld das Baden im Rhein untersagt.Die Stadtverwaltung hat dazu eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Badeverbot im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Krefeld“ erlassen. Erforderlich war außerdem hier außerdem ein sogenannter Dringlichkeitsbeschluss, den heute Oberbürgermeister Frank Meyer und CDU-Ratsfrau Ingeborg Müllers – stellvertretend für den Stadtrat – unterschrieben haben. Dem Rat selbst wird der Beschluss in seiner nächsten Sitzung am 4. November zur Bestätigung vorgelegt.
Die Stadt Krefeld hat die Verordnung in einem Sonderamtsblatt am 25. August öffentlich bekannt gemacht, damit tritt diese am 26. August offiziell in Kraft. Diese Regelung schafft eine eindeutige rechtliche Grundlage für ordnungsbehördliche Kontrollen und ein Einschreiten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Badeverbot ermöglicht es die Verordnung, festgestellte Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu €1.000 zu ahnden. Die Stadt folgt hier wie da den Beispielen Düsseldorfs und Neuss’
Die Überwachung von Badeverbote erfolgt durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizei. In der Begründung der Verordnung heißt es z.B: „Die Strömungsverhältnisse im Rhein sind je nach Stelle und Wasserstand unterschiedlich, aber grundsätzlich sehr stark und unberechenbar. Zudem verursachen vorbeifahrende große Schiffe Wellenbewegungen sowie wechselnde Wasserstände. Es entstehen gefährliche Strömungsverhältnisse und Sogwirkungen, sodass das Baden im Rhein auch für Geübte eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellt.“
Zur ausführlichen Begründung des Verbots von Baden und Schwimme im Rhein geht es hier.