Die Schutz- und Überwachungszonen im westlichen Teil des Krefelder Stadtgebiets, die Anfang Dezember nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Viersen eingerichtet werden mussten, können aufgehoben werden. Die rechtlich festgeschriebenen Mindestzeiträume für die Dauer der Maßnahmen in der Schutzzone und in der Überwachungszone sind verstrichen, ohne dass weitere Fälle von Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) in geflügelhaltenden Betrieben festgestellt worden sind. Die entsprechende Aufhebungsverfügung wird in einem Sonderamtsblatt der Stadt Krefeld veröffentlicht und tritt am heutigen Dienstag, 6. Januar, in Kraft.
Die Krefelder Stadtverwaltung hatte nach dem bestätigten Fall im Kreis Viersen eine seit dem 5. Dezember geltende Allgemeinverfügung erstellt, in der die Regeln verbindlich festgehalten waren. In Schutz- und Überwachungszonen gelten spezielle Vorschriften für Geflügelhalter, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Um den Ausbruchsbetrieb in Kempen waren eine sogenannte Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt worden.
Das Risiko der Einschleppung des bei Wildvögeln weitverbreiteten Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut weiterhin als hoch eingeschätzt. Auch in Krefeld war das Virus Mitte Dezember bei drei verendeten Wildgänsen am Elfrather See nachgewiesen worden. Für das Stadtgebiet Krefeld entstanden dadurch keine zusätzlichen Restriktionen, da verendete Wildvögel keine behördlichen Sperrzonen bewirken. Gleichwohl empfiehlt der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, dass zur Verhinderung der Ausbreitung der aviären Influenza die Hunde auch im Bereich der Hundefreilaufzone des Elfrather Sees an der Leine zu führen sind und dass menschlicher Kontakt mit verendeten Tieren vermieden werden sollte. Funde von einzelnen verendeten Wildvögeln müssen dem Veterinäramt nicht gemeldet werden.
Mit einer weiteren Entspannung der Lage ist erst bei wieder ansteigenden Temperaturen im Frühjahr zu rechnen, wenn die arktischen Wintergäste in ihre Heimat zurückfliegen. Das Veterinäramt empfiehlt allen Krefelder Geflügelhaltern, ihre Tiere bis dahin nach Möglichkeit aufgestallt zu lassen, um sie bestmöglich vor der für sie tödlichen Erkrankung zu schützen.
Keine Folgen für das Krefelder Stadtgebiet hat auch der in der Weihnachtswoche im Zoo Krefeld verstorbene Flamingo, bei dem eine Vogelgrippe-Infektion (Influenza A Virus des Subtyps H5N1) nachgewiesen worden ist. In enger Abstimmung mit dem Veterinäramt der Stadt Krefeld hat der Zoo sofort umfassende Schutzmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören streng getrennte Hygienebereiche für Mitarbeitende sowie klare Vorgaben für die Versorgung mit Futtermitteln. Um eine mögliche Ausbreitung des Virus auf andere Vögel zu verhindern, bleiben das Regenwaldhaus, das Vogelhaus und der Pinguin-Pool vorsorglich weiter geschlossen.
Beim Zoo Krefeld handelt es sich aus epidemiologischer Sicht um einen geschlossenen Betrieb. Das EU-Recht sieht daher vor, dass vom sonst zwingend erforderlichen Töten der betroffenen Tiere und von der Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone einstweilen abgesehen werden kann, bis das Vorliegen von entsprechenden Untersuchungsbefunden gegebenenfalls eine epidemiologische Neubewertung der Lage erforderlich machen sollte. Für die Krefelder Geflügelhalter bedeutet dies, dass der Vogelgrippeausbruch im Zoo Krefeld für sie zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen wie beispielsweise eine Aufstallungsverpflichtung hat.
Quelle: Presse und Kommunikation der Stadt Krefeld