Dinge, die der gesunde Menschenverstand verbietet, sollten eigentlich nicht von der Obrigkeit verboten werden müssen. Das ist aber offensichtlich nicht immer der Fall. In Krefeld soll zum Schutz für Igel und anderer nachtaktiver Tiere der nächtliche Einsatz von Mährobotern zur Rasenpflege verboten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung steht zur Vorberatung zunächst auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft in der Sitzung vom 20. März, um 17 Uhr im Krefelder Rathaus, anschließend zum Beschluss auf der Tagesordnung im Stadtrat am 1. April, um 17 Uhr im Seidenweberhaus. „Wir halten eine Beschränkung des Einsatzes von Mährobotern in Privatgärten im Hinblick auf den Tierschutz für sinnvoll und haben deshalb eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die wir der Politik nun vorstellen. Dabei sind die Erfahrungen aus anderen Städten eingeflossen“, wird hierzu Krefelds Umweltdezernentin Sabine Lauxen zitiert. Die Bestände des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) sind rückläufig.

Foto: Pixabay
Das Tier steht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Als einer der gravierendsten Gründe für den sinkenden Igelbestand gilt der Rückgang der Insektenpopulation. Weitere Gründe sind Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust in der freien Landschaft. Deshalb bieten sich naturnahe Gärten für die Igel als Lebensraum an. In diesen Gärten werden jedoch inzwischen häufig Mähroboter nachts eingesetzt, die eine Gefahrenquelle für Igel und zahlreiche kleine Wirbeltiere wie Erdkröten und ähnliche Amphibien sind. Nachtaktive Wildtiere gehen auf Futtersuche und werden bedroht,. Igel rollen sich in diesem Fall zusammen, weil sie die Funktion der Mähroboter nicht kennen. die verursachen Schnittverletzungen an denen viele Tiere sehr lange und erheblich leiden, bevor sie in der Regel verenden. Deshalb: keine Rasenpflege in der Naht. Vielleicht ist das dem gesunden Menschenverstand noch fremd.
Verletzen oder töten Mähroboter einen Igel, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Stadtverwaltung hat sich bei der Erarbeitung der Regelungen an in anderen Kommunen bereits aufgestellten Allgemeinverfügungen orientiert. Das Betriebsverbot für Mähroboter soll demnach jahreszeitenabhängig in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages gelte, um sicher zu stellen, dass das Mähroboterverbot zumutbar und verhältnismäßig ist.