Am morgigen (27.02.25) Donnerstag steuert die närrische Zeit einem Höhepunkt entgegen und der Straßenkarneval ist eröffnet. Für eine größtmögliche Sicherheit begleitet die Krefelder Polizei die Karnevalszüge und zeigt mit hoher Anzahl an Einsatzkräften – in zivil und uniformiert – Präsenz.
Hinweise auf eine konkrete Gefahrenlage gibt es nicht, aber nach den Anschlägen der vergangenen Zeit ist die Sicherheitslage angespannter als in den zurückliegenden Sessionen. Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck appelliert an alle: „Bei verdächtigen Beobachtungen wählen Sie die 110 oder sprechen unsere Kolleginnen und Kollegen auch direkt vor Ort an.“ Im Rahmen der landesweiten Kampagne „Besser ohne Messer“ hat die Krefelder Polizei zudem erstmals für polizeilich bekannte Personen individuelle Waffentrageverbote geprüft und ausgesprochen. Das Verbot bedeutet konkret, dass das Mitführen von Messern aller Art, gefährlichen Werkzeugen, gefährlichen Sportgeräten und Tierabwehrspray untersagt ist. Ein Verstoß wird mit einem Zwangsgeld von mindestens € 250,- geahndet.
Den Krefelder Jecken werden folgende Tipps gegeben.:
– Vorausschauendes Verhalten ermöglicht, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen: Treffen Sie auf bedrohlich wirkende Gruppen von Personen, die angetrunken sind oder pöbeln, ist es besser, diesen auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen.
– Achten Sie auf Ihre Getränke: Lassen Sie diese nicht unbeaufsichtigt stehen und nehmen Sie keine offenen Getränke von fremden Personen entgegen. So können Sie sich vor K.-o.-Tropfen schützen, die Fremde in Ihr Glas mischen. Bei Verdachtsmomenten: Verständigen Sie sofort Freunde oder geben dem Barpersonal Bescheid. Sie können sich auch jederzeit an die Polizei wenden.
– Achten Sie vor allem auch auf Ihre mitgeführten Wertsachen und nehmen Sie nur das Nötigste mit zum Karneval. Im Gedränge nutzen Taschendiebe jede Unachtsamkeit aus, um Ihnen das Mobiltelefon, das Portemonnaie oder andere Wertgegenstände zu entwenden.
– Lassen Sie lieber täuschend echt aussehende Waffen wie Spielzeugmesser, Spielzeugpistolen oder andere „waffenähnliche“ Gegenstände, die gegebenenfalls auch zur Kostümierung gehören, zu Hause. Diese haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Sie könnten unter anderem von Polizeibeamten mit echten Waffen verwechselt werden.
– Beachten Sie, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen und die unter bestimmten Voraussetzungen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen, ein Führungsverbot gem. § 42 WaffG auf öffentlichen Veranstaltungen besteht. Wer dagegen handelt begeht eine Straftat.