Die Stadt Krefeld informiert Grundstückseigentümer, dass die für ursprünglich Januar 2026 vorgesehenen Bescheide zur Grundsteuer sowie den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren bislang nicht versendet wurden. Hintergrund ist eine erneute Evaluierung der Grundsteuer für das Jahr 2026. Der Rat der Stadt hat am 17. Dezember 2025 beschlossen, die weitere Entwicklung der Hebesätze sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen fortlaufend zu beobachten. Daher wird die Thematik der Grundsteuer derzeit erneut bewertet. Dabei geht es insbesondere um die Frage einheitlicher oder differenzierter Hebesätze sowie um die angestrebte Aufkommensneutralität. Der Stadtrat wird sich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 erneut mit der Thematik befassen.
Die Jahresbescheide für 2026 sind daher bisher noch nicht verschickt worden. Ein genauer Zeitpunkt für den Versand steht derzeit nicht fest. Da bislang keine Grundsteuerbescheide vorliegen, wurde zur ersten regulären Fälligkeit (15.02.2026) keine Zahlung erforderlich. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate werden vorerst nicht belastet. Die erste Fälligkeit wird voraussichtlich im Mai 2026 liegen. Vor Versand der Bescheide gibt es Hinweise, wann er erfolgt und wann abgebucht wird.
Hintergrund ist nicht eine Klage vor dem höchsten Gericht, dem Verfassungsgericht, sondern eine erfolgreiche Klage gegen Städte im Ruhrgebiet. Die haben unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und andere, z.B. gemischt genutzte. In Essen etwa wurde z.B. der Hebesatz für Wohngrundstücke auf 655 Prozent, für Nichtwohngrundstücke dagegen auf 1290 Prozent und damit fast das Doppelte festgesetzt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützte sein Urteil maßgeblich darauf, dass letztlich die Gruppe der Eigentümer von Nichtwohngrundstücken in verfassungswidriger Weise herangezogen wurden, um die Belastung der Eigentümer von Wohngrundstücken zu senken – und hob die angegriffenen Grundsteuerbescheide der Städte Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen auf.
Unmittelbare Folgen hatte die Entscheidung unlängst etwa in der Stadt Dortmund, die vorerst zu einem einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einführte.