Die Krefelder Stadtverwaltung und die Politik haben auf das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ reagiert, und ein Ratsbeschluss stellte die Weichen für einen „Wohnungsbau-Turbo“. Das heißt: ein beschleunigter Genehmigungsprozess soll die „Nachverdichtung“ in Krefeld vorantreiben. Das erste „Wohnungsbau-Turbo“-Projekt kommt zur Abstimmung. Am Donnerstag, 15. Oktober, wird über die „Stadtgärten Krefeld“ am Wilmendyk 80 bis 92 im Planungsausschuss beraten. Vorab informierte die Verwaltung über das Projekt am Mittwoch, 23. September, in der Bezirksvertretung West.

Der Investor „Wilmendyk GmbH“ plant, eine Wohnsiedlung aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts umfassend zu sanieren. „Der erste Antrag wurde Ende April bei der Stadt eingereicht. Wenn die Politik der Empfehlung der Verwaltung folgt, können wir am 15. Oktober, also keine sechs Monate später, das Vorhaben in trockene Tücher bringen“, wird Planungsdezernent Marcus Beyer in einer Mitteilung von Presse und Kommunikation zitiert. „Ohne den Bauturbo hätten wir mit einem Bebauungsplanverfahren mindestens zwei Jahre, eher länger, benötigt. Das ist ein guter, erster Erfolg des Bauturbos hier in Krefeld.“

Auf Basis der neuen, bundesweiten Gesetzgebung und des Ratsbeschlusses wurde im Sommer eine neue Arbeitsgruppe bei der Stadtverwaltung ins Leben gerufen, die den Bauturbo begleitet. Investoren können mit einer Vorentwurfsplanung auf die Stadt zugehen. Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung klopft die Stadt gemeinsam mit den Bauherren und Architekten die Chancen und Möglichkeiten des Projektes ab. Die Experten bewerten den Entwurf und prüfen das Planrecht. Kann hier auf Basis der Einschätzung unkompliziert eine Bebauung vorgenommen werden, schlägt die Stadt dem Bauherrn eine Vertragsvereinbarung vor: Die Genehmigung wird von Seiten der Stadtverwaltung im Sinne des Wohnungsbau-Turbos durch Verzicht auf Bebauungsplanverfahren beschleunigt, der Bauherr verpflichtet sich dagegen, in einem festgelegten Zeitraum zu bauen. Im Rahmen des Projekts „Krefelder Stadtgärten“ war dieser Weg erfolgreich.
Der Investor plant zwei energetisch hochwertige Neubauten im KfW-40-EE-Standard und modernisierte Bestandsgebäude im KfW-55-EE-Standard mit Aufstockungen in Holz-Hybridbauweise. Insgesamt werden nach Sanierung der ursprünglich 89 vorhanden Wohneinheiten durch Vergrößerungen und Zuschnittsänderungen 84 barrierearme Wohnungen entstehen, ergänzt durch eine bedarfsgerechte Anzahl an Pkw- und Fahrradstellplätzen.
Sollte die Politik dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen und die Anwendung des „Bauturbos“ genehmigen, würde kein Bebauungsplanverfahren notwendig beziehungsweise durch den geschilderten Vorgang ersetzt. Ein Baugenehmigungsverfahren, das zum Beispiel Brandschutzgutachten enthält, läuft unabhängig davon.
Der Investor plant, mit dem Bau des ersten Bauabschnittes Anfang 2027 zu starten, Ende 2031 soll das Projekt abgeschlossen sein.