Wer elektronische Registrierkassen benutzt, muß eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nachweisen. Das hat das Bundeskabinett am heutigen 13.07.16 mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ auf den Weg gebracht. Damit wird Steuerhinterziehung durch manipulierbare Kassenaufzeichnungen wirksam bekämpft.
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