Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Ãnderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) zugestimmt. Am 05.07.17 wurde dies im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat 06.07.17 inkraft.
Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Zudem ist es für einen befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, straffrei Waffen und Munition bei den Waffen-und Polizeibehörden abzugeben, wenn man sie illegal besaß.
Die für Waffenbesitzer relevanten Ãnderungen sind in zusammengefasster Form der Internetseite der Polizei zu entnehmen:
https://moenchengladbach.polizei.nrw
Foto: old.waffen.net
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