Affenhausbrand geht in nächste Runde

Teilansicht des Affenhauses nach der Brandnacht

Die drei Beschuldigten, denen zur Last gelegt wird in der Neujahrsnacht 2019/2020 durch ihr Verhalten die Ursache für den Brand des Affenhauses des Krefelder Zoos gesetzt zu haben, wollen die Schuld nicht auf sich nehmen. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld im Juli 2020 jeweils den Erlass eines Strafbefehls wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Brandstiftung beantragt. Diesen Anträgen ist entsprochen worden. 

Nachdem nunmehr alle Beschuldigten innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von der ihnen eröffneten Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl Gebrauch gemacht haben, wird die Klärung des Sachverhaltes nach den einschlägigen Regelungen der Strafprozessordnung voraussichtlich im Rahmen einer gerichtlichen Hauptverhandlung erfolgen. 

Polizei und Staatsanwaltschaft gingen zunächst davon aus, dass die Beschuldigten den Strafbefehl akzeptieren würden und wollten deshalb  in der 34. Kalenderwoche (17. bis 23.08.20) die Öffentlichkeit über die Ermittlungen informieren. Das geschieht nun nicht. Die darin zu erörternden Fragen könnten nicht ausschließbar auch Gegenstand der gerichtlichen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung seien, der durch eine Pressekonferenz nicht vorgegriffen werden soll, sagen Polizei und Staatsanwaltschaft.

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