Nach Brandstiftung in Asylunterkunft
Die 7. große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach verhandelt als Schwurgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Aden M. Die Hauptverhandlung unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Lothar Beckers beginnt am morgigen 18. September 2017 um 13.15 Uhr im Saal A100.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung vor.
Der zur Tatzeit 21jährige Angeklagte ist somalischer Staatsangehöriger. Er lebte als Asylbewerber in der damaligen Asylunterkunft an der Carl-Diem-Straße in Mönchengladbach. Sein Asylantrag wrde abgelehnt. In der Nacht vom 22. auf den 23.02.2017 hat er in der Unterkunft alkoholisiert randaliert und dabei eine Glasscheibe zertreten. Die herbei gerufene Polizei hat dies zum Anlass genommen, den Angeklagten in Gewahrsam zu nehmen. Nachdem der Angeklagte am folgenden Vormittag ausgenüchtert war, haben die Polizeibeamten ihn gegen 7,00 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen.
Der Angeklagte hat nach den bisherigen Ermittlungen noch an diesem Tage den Entschluss gefasst, die Unterkunft in Brand zu setzen. Dem Angeklagten sei dabei klar gewesen, dass sich zu diesem Zeitpunkt von den dreißig in der Unterkunft untergebrachten Personen etwa die Hälfte dort aufgehalten haben. Er hat in seinem Zimmer eine Stoffdecke entzündet und diese brennend auf die Matratze seines Bettes gelegt. Die Matratze habe sofort Feuer gefangen. Das Feuer hat sich rasch ausgebreitet und zu einem kompletten Ausbrennen des gesamten Wohnblocks der Unterkunft geführt. Der Angeklagte hat den Tod der anderen in der Unterkunft anwesenden Personen zumindest billigend in Kauf genommen, sagt die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich habe das Sicherheitspersonal der Unterkunft aber alle Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen können, so dass niemand zu Schaden gekommen sei. Der Angeklagte selbst habe die Unterkunft nach dem Legen des Feuers durch das Fenster verlassen.
Soweit bis jetzt bekannt ist kam der Angeklagte Anfang 2014 mit dem Schiff über Libyen nach Europa. Im März 2014 kam er in Deutschland an. Er stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung, nachdem das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ihn im Juni 2016 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt hatte.
Gegen den Angeklagten sind vor dem Amtsgericht Mönchengladbach weitere Anklagen wegen Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten vor dem Jugendschöffengericht anhängig. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte wird von Rechtsanwalt Gerd Meister aus Mönchengladbach verteidigt.
Unser Foto zeigt den Zaun um die wiedererrichtete Asylunterkunft. Sie steht heute leer.
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