Nach einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch am Abend des 25. August in Krefeld wird die umfassende strafrechtliche Überprüfung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Krefeld erfolgen. Aus Neutralitätsgründen werden die polizeilichen Ermittlungen zur Überprüfung des Verhaltens der eingesetzten Beamten durch die Polizei in Gelsenkirchen geführt.
Bei dem Einsatz am Donnerstagabend hatte ein 38jähriger Mann aus Afrika, der in Krefeld lebt, zunächst eine Nachbarin und deren Kind bedroht und sich sodann den zunächst eingesetzten Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Krefeld mit einem Messer entgegen gestellt. Daraufhin hinzugezogenen Kräften eines Spezialeinsatzkommandos widersetzte sich der Beschuldigte weiterhin und zeigte sein Messer, woraufhin er durch die Abgabe eines Schusses aus einer Dienstwaffe und den Einsatz eines Teasers handlungsunfähig gemacht wurde.
Für den angeschossenen Mann, der sofort medizinisch durch vorsorglich hinzugezogene Rettungskräfte versorgt wurde, bestand keine Lebensgefahr. Es gibt erhebliche Vorerkenntnisse zum Lebensstil vor, z.B. Gewalttaten, bei denen ein Messer eingesetzt wurde, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Staatsanwaltschaft Krefeld und den Polizeipräsidien von Gelsenkirchen und Krefeld. Zum Tatzeitpunkt stand der Mann nach Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe unter Führungsaufsicht. Warum die den geschilderten Vorall nicht verhindern konnte, ist nicht bekannt.
In dem jetzt wegen des Verdachts der Bedrohung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleiteten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Krefeld einen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gestellt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeshlossenn.