Bald überall Tempo 30 km/h?

Die Ende Juni von der Bundesregierung angesagte Reform des Straßenverkehrsgesetzes nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, sich mit den Folgen zu beschäftigen. Zunächst einmal begrüßt die Krefelder Stadtspitze den Gesetzesentwurf, Oberbürgermeister Frank Meyer gibt in einer Presseausendung allerdings zu bedenken, dass es bis zur Umsetzung auf Krefelds Straßen noch ein langer Weg werde. Denn, nicht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) dient den Kommunen als Handlungsgrundlage, sondern die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese muss auf Basis des StVG auf Bundesebene ebenfalls mit Beteiligung der Länder reformiert werden.

OB Frank Meyer

„Der Gesetzesentwurf zum Straßenverkehrsgesetz gibt Anlass für vorsichtige Hoffnung, ist aber bisher kein Erfolg, denn Entwürfe sind noch keine beschlossenen Gesetze“, sagt der Oberbürgermeister. „Wir begrüßen grundsätzlich, dass das Straßenverkehrsgesetz angepasst wird und wir als Kommune mehr Flexibilität bei der Verkehrsraumplanung erhalten könnten. Das Gesetz aber muss – und da schließen wir uns den Forderungen des Deutschen Städtetags an – noch einmal nachgebessert werden.“

Das betrifft aus Krefelder Sicht vor allem zwei Themen: Eine Neuregelegung für Bewohnerparken sowie ein Tempolimit innerorts. Bei den  zu erhebenden Gebühren beim Bewohnerparken gibt es viele Unsicherheiten und schon Prozesse vor Obergerichte. 

In der Aussendung heißt es hierzu: Viele Kommunen fordern nun eine gesetzliche Regelungzur Gebührenordnung, diese ist bislang nicht im neuen Gesetzesentwurf berücksichtigt. „Gerade mit Blick auf die Innenstadt und auf Uerdingen benötigen wir hier eine Marschrichtung“, wird Planungsdezernent Marcus Beyer zitiert. Bei der Regulierung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit hat die Stadt Krefeld 2021 der Initiative des Deutschen Städtetages „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ angeschlossen.

Bislang gilt bekanntlich laut Gesetzgebung eine Richtgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Ziel der Initiative und vieler Kommunen ist es, dass sie Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten, weil

uf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung es heute ein langwieriger, schwieriger Prozess, Tempo 30 km/h als Streckengeschwindigkeit einzurichten. Hier hat Krefeld nach Meinung der Veraltung allerdings vorgesorgt, weil man sich mehr als 20 Jahren in eine Initiative „Fairkehr“ leistet Als die Initiative 1999 ihre Arbeit aufnahm, war Krefeld eine der bundesdeutschen Großstädte mit den höchsten Kinderunfallzahlen. Das konnte geändert werden, weil damit Tempo-30-Zonen legitimiert und eingerichtet werden konnten.

Gleichzeitig sorgte ein Pilotprojekt im Jahr 1988 dafür, dass in Krefeld zahlreiche Tempolimits angepasst wurden. „Heute ist die Stadt Krefeld einige der wenigen Kommunen in NRW mit einer flächendeckenden Tempo-30-Zonen-Regelung“, beschreibt Beyer und liefert noch eine Zahl. „Das Krefelder Straßennetz verläuft auf insgesamt 762 Kilometern Gesamtstraßenlänge, davon sind 370 Kilometer Wohnstraßen in Tempo-30-Zonen.“

Quelle: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

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