Bei Unfällen mit Kindern Polizei rufen

Ein Verkehrsunfall mit einem Achtjährigen am Samstag (11.06.22) nimmt die Polizei erneut zum Anlass darauf hinzuweisen, dass in einem solchen Fall, Polizei hinzugezogen werden muss. Der Junge überquerte mit seinem Fahrrad gegen 18:10 Uhr die Neukirchener Straße. Aus Richtung Rumelner Straße kommend, bog ein roter Fiat um die Ecke und erfasste den Jungen, der durch den Zusammenstoß zu Boden fiel und leicht verletzt wurde. Die Fahrerin stieg aus, entschuldigte sich und fuhr anschließend weiter. Der Junge kam später für eine ambulante Behandlung in ein Krankenhaus.

Anwohner beobachteten den Verkehrsunfall und lasen das Kennzeichen des Fiats ab. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei weist darauf hin, dass sich Verkehrsteilnehmer strafbar machen, wenn sie nach Unfällen mit Kindern die Unfallörtlichkeit verlassen, ohne die Polizei zu rufen. Kinder können in solchen Situationen meist nicht einschätzen, wie es ihnen geht und es stellt sich oft erst später heraus, dass sie sich dabei verletzt haben. 

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4 Gedanken zu „Bei Unfällen mit Kindern Polizei rufen“

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