Beschränkung für Einzelhandel entfällt

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat Beschränkungen, die mit der Begründung erlassen wurden, sie könnten das Infektionsgeschehen eindämmen, verworfen. Ab sofort gilt damit im gesamten Einzelhandel in NRW keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter, außerdem ist keine Terminvereinbarung (Klick and bay) mehr nötig. Die entsprechenden Beschränkungen aus § 11 der nordrhein-westfälischen „Coronaschutzverordnung“ seien nichtig, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz, verstoßen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) gab damit einem Eilantrag einer Media-Markt-Filiale statt. 

Das Gericht betonte, das Land überschreite seinen Spielraum, da ein einleuchtender Grund für eine Differenzierung fehle, weil Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen – also etwa ohne Terminbuchungen oder andere Regulierungen des Zutritts – betrieben werden dürften.

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