Der Rhein ist keine Badeanstalt

Die Stadt Krefeld warnt ausdrücklich vor dem Baden im Rhein, er ist keine Badeanstalt. Trotz der sommerlichen Temperaturen sollte der Strom nicht zum Abkühlen genutzt werden. Er ist eine Bundeswasserstraße mit erheblichem Schifffahrtsaufkommen und kein Badegewässer. Selbst für gute Schwimmer besteht im Rhein, weil die Schiffe eine beträchtliche Sogwirkung haben, Lebensgefahr. Eigentlich überflüssig zu sagen, Dass Baden im Rhein oder in anderen Naturgewässern immer auf eigene Gefahr geschieht.

Teilansicht der Uerdinger Rheinbrücke, sandige Ufer sollten nicht zum Leichtsinn verführen, Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, S. Erath

Im Zuständigkeits-bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Rhein ist das Baden gemäß Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein auf der Krefelder Rheinseite zwischen Stromkilometern 763,0 und 766,5 verboten. Dies betrifft den Bereich Bataverstraße/ Hentrichstraße bis Rheinuferstraße (ehemals Bayer-Casino). Der Streckenabschnitt liegt im Eigentum der Hafen Krefeld GmbH. Die Verbote sind im Bundeswasserstraßengesetz sowie in der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve geregelt. So gilt 100 m oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährladestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf auf keinen Fall geschwommen werden. Die Überwachung der Badeverbote erfolgt durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizei der Länder.

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