Die Schlichtungsstelle Nahverkehr feiert Geburtstag. Sie wurde bekanntlich eingerichtet, um Querelen um das Deutschlandticket aufzulösen, das auch ein Jahr da ist. Nun gibt es aus Anlass des Einjährigen Vorschläge für mehr Nutzerfreundlichkeit.
„Die neu gewonnene Freiheit und Einfachheit der ÖPNV-Nutzung begeistert. Bus- und Bahnfahren ist mit dem neuen Angebot so einfach wie nie und für fast alle, die zuvor ein anderes Abo hatten, seit dem 1. Mai 2023 auch günstiger“, sagt Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW. 748 Fahrgäste aus NRW haben im Jahr 2023 einen Schlichtungsantrag zum Deutschlandticket bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr eingereicht – das waren 28 Prozent aller eingereichten Anträge. Probleme bereiteten die digitalen Buchungssysteme, es kommt zu Mehrfachbuchungen, Kündigungen wurden nicht immer zeitnah bearbeitet und die Tickets nicht immer bereitgestellt oder in den Apps auf dem Smartphone angezeigt, was schlimmstenfalls zu einer Einstufung als Schwarzfahrer und 60,- Strafzahlung nach Kontrolle führen kann, wenn die nicht begreifen will, dass das ein Softwarefehler ist und keine böse Absicht. „Immer noch verzeichnen wir zu diesen Themen viele Anfragen“, so die Leiterin der Schlichtungsstelle.
Der digitale Einstieg stellt sich manchmal kompliziert dar. Wenn der Rechner oder das Smartphone „muppsig“ sind, kann es zu Mehrfachbuchungen kommen. Diese können nicht genutzt werden, weil das Ticket persönlich und nicht übertragbar ist. Die Stornierung der überzähligen Tickets ist dann mit bürokratischen Hindernissen versehen. Es nutzt nichts, einfach die überzähligen Summen zurück zu buchen. Auf Erklärungsversuche wird unwirsch reagiert – so in einem Fall beim Redakteur dieses Beitrags, der von der Verbraucherzentrale NRW stammt. Dann wird mit dem Inkassobüro und Prozess gedroht (von der DB). Hier sieht die Schlichtungsstelle Nahverkehr Handlungsbedarf: „Eine Dublettenprüfung im Buchungsprozess und eine sofortige Buchungsbestätigung würden für mehr Klarheit und weniger Ärger sorgen“, erläutert die Expertin. Auch bei der Abwicklung der monatsweisen Kündigungen zeigen sich nach wie vor Probleme, z.B. weil zwar die Kündigung bestätigt wird, jedoch weiterhin 49,- vom Konto abgebucht werden.
Eine andere Maläse: Mit dem ÖPNV-Zubringer zum Fernzug? Nicht allen, die ein Deutschlandticket nutzen, ist klar, dass sie sich bei einer Reise mit Nah- und Fernverkehrsanteilen, bei der sie nur den Fernverkehr buchen, um ihre Fahrgastrechte bringen, meint Melanie Schliebener. Denn hat z.B der über das Deutschlandticket abgedeckte Nahverkehrs-Zubringer Verspätung und klappt der Anschluss nicht, verfällt das gekaufte Sparpreisticket im Fernverkehr und es muss eine neue Fahrkarte gekauft werden. Die Schlichtungsstelle schlägt einen Button beim Buchungsprozess vor „Deutschlandticket berücksichtigen“. Auf der Fahrkarte wäre dann die gesamte Reisekette abgebildet und könnte für eine Bewertung in der späteren Bearbeitung einer Beschwerde herangezogen werden, denn das Deutschlandtickt ist kein Selbstläufer. Neben der Verlässlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel und guten Verbindungen ist auch der Preis ein Kriterium beim Erwerb und natürlich digitale Problemlosigkeit.
Das Beitragsfoto stammt von Stadt-Bus Dormagen. So kann man das Deutschlandticket auch nutzen.