DHU mischt sich ein

Rhein-Kreis Neuss. Die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für Speisen und  Getränke, u.a. in der Gastronomie, ist schleppend und mit vielen Problemen gestartet, sagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Selbst  große Gastronomieketten würden sich weigern, Mehrwegalternativen anzubieten,  trotz  ausreichend zeitlichem Vorlauf und vorhandenen Ressourcen, so die DHU. Sie führte „Kontrollen“ bei 16 großen Gastronomieketten, darunter Filialen der Systemgastronomie, des  Einzelhandels, Bäckereien, Cafés und Kinos, kann die Deutsche Umwelthilfe (DUH)  dies jetzt mit gerichtsfesten Belegen untermauern und wird das auch tun. Einzelheiten dazu wird sie am morgigen (09.02.23) Donnerstag mittteilen. Wie erinnerlich, hat sich die DHU in der Vergangenheit einen Namen gemacht bei rigorosem Vorgehen in Verkehrssachen.

Hintergrund
Seit dem 01.01.23 haben Gaststätten (u.a.), die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, es der Kundschaft zu ermöglichen, diese in Mehrwegbehältnissen zu verpacken, so hat es Brüssel verfügt und Berlin hat es in deutsches Recht gegossen. Warum das so sein soll, weiß keiner so richtig, naheliegend ist natürlich, die Absicht, Müllberge zu verkleinern, die durch Einwegverpackungen entstehen und die Prämisse, Mehrweg sei für die Umwelt günstiger, da sie mehrfach verwendet wird. Beides soll und muss auf den Prüfstand.

Wie die Gastronomie auf ihre neue Verpflichtung auf sich macht

Die Gretchenfrage für Mehrwegsysteme lautet: Wie oft werden die Behältnisse tatsächlich verwendet? Mehrwegverpackungen sind nach zehn bis 25 Nutzungen der Wegwerfvariante ökologisch überlegen – wenn der Strom fürs Spülen grün ist. Ansonsten ist der CO2-Ausstoß erst geringer, wenn Mehrwegbehältnisse mehr als 50 Nutzungen durchlaufen. Die werden allerdings auch bei Bierflaschen selten erreicht.

Wie das in der Praxis aussieht, hat die FAZ ermittelt und hier ein Leckerbissen aus der Berichterstattung: „Das ist kompliziert“, antwortet der Verkäufer im Drive-In-Schalter der Fast-Food-Kette Kentucky Fried Chicken auf die Frage, ob es den Krautsalat auch in einem Mehrwegbecher gebe. Man müsse sich online registrieren, Pfand bezahlen und wenn die Mehrwegbecher nicht innerhalb von zwei Wochen zurückgebracht worden seien, verfalle das Pfand, sagt der Mann. Vor ein paar Tagen, so führt er aus, habe sich ein Kunde aus Versehen bei der Konkurrenz registriert. Da habe er eine Stunde Stress gehabt, um das zu klären. Also gibt es den Krautsalat im Einwegplastikbecher.

Natürlich gibt es schon ein paar Anbieter von Mehrwegbehältnissen auf dem Markt, die verleihen an die Gastronomie und andere Verpflichtete Behältnisse, zu unterschiedlichen Bedingungen und Kosten. Die träumen natürlich schon davon, dass der Gesetzgeber Einweg generell verbietet.

Die zweite Frage, die zu beantworten wäre, ist die: verkleinern die neuen Bestimmungen die Müllberge? Das ist eine Frage des Blickwinkels. Grundsätzlich sind Verpackungen im System des Grünen Punkts, das ursprünglich als non-Profit-Unternehmen gegründet wurde, mittlerweile ein richtig gutes Geschäft, unabhängig davon aber immer noch für Abfallvermeidung und –Trennung zuständig. Da hätte man die Sache natürlich lassen oder hinschieben können. Da steht allerdings ein Naturgesetz gegen. Es lautet, wenn erst einmal ein Büro existiert, entsteht Bürokratie von alleine. Und Brüssel ist heute ein großes Büro. Aber muss man denn allem und jedem folgen, nur weil es ein grünes Etikett hat?
Diskutieren Sie mit. Halten Sie es für nötig, dass für Speisen und Getränke, die die angesprochenen Betriebe der Kundschaft zum Mitnehmen anbieten, verpflichtend in Mehrwegverpackung parat gehalten werden müssen? eMail an: phmaas@hotelinterngroup.de

close

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, tragen Sie sich ein für einen kostenlosen Newsletter und erhalten Sie vertiefende Infos zu gesellschaftlichen Entwicklungen, Kulinarik, Kunst und Kultur in Krefeld!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.