Entlastung für Handel und Gastgewerbe

Die Krefelder Stadtverwaltung plant, im gesamten Jahr 2021 auf eine Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie und Handel zu verzichten und will damit die Krefelder Einzelhändler und Gastronomiebetreiber unterstützen. Mit einem entsprechenden Vorschlag will Oberbürgermeister Frank Meyer nun den im Stadtrat vertretenen Parteien unterbreiten und eine Zustimmung erbitten. Die Sondernutzungsgebühren werden  im Handel für Warenstände und Werbeträger auf dem Fußweg erhoben, in der Gastronomie für Sitzplätze im Außenbereich. Im Dezember 2020 hatte der Stadtrat entschieden, dass die seit Juni 2020 geltende Aussetzung dieser Gebühr in Krefeld bis einschließlich September 2021 verlängert werden soll. 

Durch die Corona-Restriktionen bis Mai 2021 ist Bewirtung in der Gastronomie erst seit wenigen Wochen möglich. Aus diesem Anlass erscheint eine Verlängerung des Verzichts auf Gebühren für Außengastronomie und Warenstände für das gesamte Jahr 2021 angemessen. Eingedenk, dass der Herbst in der Regel auch noch warme Tage hat.

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