Im Rahmen einer Prüfaktion zum Mindestlohn hat das Hauptzollamt Krefeld am vergangenen Freitag und Samstag Betriebe des Gaststättengewerbes in Neuss, Viersen und Mönchengladbach kontrolliert, teilt das Krefelder Polizeipräsidium am heutigen Montag, dem 23. Februar mit.

An den Maßnahmen beteiligten sich Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mönchengladbach sowie Polizei, Ordnungsamt und Ausländeramt. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie weiterer sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.
Insgesamt wurden bei den Einsätzen 60 Personen in 15 Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In den kontrollierten Betrieben wurden Geschäftsunterlagen angefordert, die nun im Rahmen nachgelagerter Prüfungen ausgewertet werden.
Bei Befragungen von Beschäftigten in einem Restaurant in Viersen ergaben sich Hinweise darauf, dass dort Stundenlöhne von weniger als 7,- € Euro worden sein sollen, was untersucht wird.
Als Ergebnis der Kontrollen wurden aktuell fünf Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus ergaben sich Verdachtsmomente, die zusätzliche Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen. Diese betreffen z.B. möglichenVerstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, das Mindestlohngesetz sowie den Verdacht auf Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird die gewonnenen Erkenntnisse nun vertiefend auswerten. Gegebenenfalls schließen sich weitere Maßnahmen an.
Der Zoll leistet mit solchen Prüfungen einen Beitrag zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zum Schutz der ordnungsgemäß handelnden Unternehmen. Und: Sozialbetrug wird weitaus heftiger bestraft als normaler.