Glasverbot in Giesenkirchen


„Mehr Spaß ohne Glas“ – unter diesem Motto warben Ordnungsamt, Polizei und GEM in den vergangenen Jahren für einen freiwilligen Glasverzicht im Straßenkarneval.

In Giesenkirchen geht man einen anderen Weg. Das Ordnungsamt hat bereits 2018 für das Altweibertreffen in Giesenkirchen ein Glasverbot verfügt. Das wird es auch in diesem Jahr geben. Am Donnerstag, dem (28.02.19) wird es von 11 bis 22 Uhr wieder ein Glasverbot im Zentrum geben.

In dieser Zeit sind das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern verboten.

Die Verbote gelten für folgende Straßen / Bereiche:

• Am Alten Friedhof – von Fliederweg bis Kleinenbroicher Straße

• Borrengasse – von Vikarienweg bis Konstantinplatz

• Dömgesstraße – von Konstantinplatz bis Kleinenbroicher Straße

• Dominikus-Vraetz Straße – von Mohnweg bis Konstantinstraße

• Fliederweg – von Am Alten Friedhof bis Mohnweg

• Heukenstraße – von Konstantinstraße bis Vikarienweg einschließlich des Parkplatzes im Einmündungsbereich Vikarienweg / Heukenstraße

• Kleinenbroicher Straße – von Konstantinplatz bis Dömgesstraße

• Konstantinplatz – vollständig

• Konstantinstraße – von Verbindungsweg Am Alten Friedhof / Konstantinstraße bis Kleinenbroicher Straße

• Mohnweg – von Fliederweg bis Dominikus-Vraetz-Straße

• Vikarienweg – vollständig inkl. des Parkplatzes Vikarienweg / Heukenstraße

• Park zwischen Mohnweg und Am Alten Friedhof inkl. Skateranlage, Spielwiese und des angrenzenden Parkplatzes

• Park zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße inkl. aller angrenzenden Wege

• Verbindungsweg zwischen Am Alten Friedhof und Konstantinstraße Verbindungsweg zwischen Kleinenbroicher Straße und Dominikus-Vraetz-Straße

Wie die Pressestelle der Stadt mitteilt, sind vom Verbot ausgenommen Anlieger der oben genannten Bereiche, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung bzw. ihrem Grundstück befinden. Wer z. B. vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabei hat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle in Glasbehältnissen abzugeben.

Die Karte – von der Pressestelle zur Verfügung gestellt – zeigt den infrage kommenden Ausschnitt.

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