Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Am Donnerstag, dem 30.08.18, gegen 21.30 Uhr, wurde eine Streifenwagenbesatzung zur Stadtwaldallee in Viersen-Hamm gerufen. Unbekannte hatten im Bereich der Einmündung zum Robender Feld einen Gullideckel ausgehoben und auf die Straße gelegt. Die Autofahrerin, die den Gullideckel bemerkte, konnte noch rechtzeitig ausweichen, so dass es nicht zu einem Schaden kam. Die Polizei ermittelt nun in dem Fall. Dabei handelt es sich, wie gesagt, um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, der nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Nicht auszudenken, was alles passieren kann, wenn ein Autofahrer den Deckel voll erwischt oder gar ein Radfahrer in der Dunkelheit in das Loch im Rinnstein fährt. Das sollte jeder bedenken, der vor dem Entschluss steht, so einen groben Unfug zu veranstalten.
Hinweise auf tatverdächtige Personen bitte an das Verkehrskommissariat in Viersen, Rufnummer 02162/377-0.
4 Gedanken zu „Gullideckel sind kein Spielzeug“
Kommentare sind geschlossen.