Die Finanzierung des Ganztags in der Kritik

Krefeld – und andere Städte – kündigt eine Klage gegen das Land NRW an und stellt sich damit z.B. auf die Seite von Düsseldorf, Hamm und Dormagen.  Das wurde auf einem NRW-Städtetag bekannt, der das unterstützt. Weitere Städte und Gemeinden sind noch in der Entscheidungsfindung, ob sie sich dem anschließen sollen.

Die Klage soll die Landesregierung dazu veranlassen, den individuelle Anspruch auf einen Ganztagsplatz, der mit dem Rechtsanspruch geschaffen wurde, wirksam durch das Land auf die Kommunen zu übertragen, womit auch geklärt wäre, wer bezahlt. Und wer verklagt werden könnte, wenn der Rechtsanspruch nicht verwirklicht werden kann.

Zu denen, die eine Klage ankündigen gehört auch der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Marc Herter aus Hamm. Er wird in einer Mitteilung des Städtetags so zitiert: „Um es ganz klar zu sagen: Wir stehen zum Ganztag. Wir Kommunen werden alles uns Mögliche tun, um den Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zu erfüllen. Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit. Dazu muss auch das Land seinen Beitrag leisten. Es drückt sich aber davor … .“

Klarheit bei der Finanzierung
Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Marc Herter aus Hamm, erklärt dazu: „Um es ganz klar zu sagen: Wir stehen zum Ganztag. Wir Kommunen werden alles uns Mögliche tun, um den Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zu erfüllen. Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit. Dazu muss auch das Land seinen Beitrag leisten. Es drückt sich aber davor, gesetzlich klar zu regeln, wer eigentlich für den Rechtsanspruch auf Ganztag

zuständig ist. Und daran hängt natürlich auch die Finanzierung. Für die Städte ist das ein echtes Problem, denn sie stecken ohnehin in einer katastrophalen Finanzlage. Deshalb brauchen wir bei einem so wichtigen Zukunftsthema endlich rechtliche Klarheit, die auch eine Klarheit bei der Finanzierung mit sich bringt.“

Der Bund hat den Rechtsanspruch auf Ganztag im 8. Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Er kann aber selbst unmittelbar keine Aufgaben an die Kommunen übertragen, sondern nur an die Länder. Die Landesregierung müsste nun diese neue Aufgabe „Rechtsanspruch“ auf die Kommunen per Ausführungsgesetz übertragen. Sie hat aber entgegen ihrer schriftlichen Zusage im Koalitionsvertrag immer noch kein Ausführungsgesetz vorgelegt, das den Kommunen die Aufgabe eindeutig überträgt und die Finanzierung regelt.

Was die Wirtschaft am Laufen hält
Die  Städte und Kommunen unterstützen den Ausbau der Ganztagsbetreuung, weil sie wissen, dass  die Wirtschaft nur in Schwung gehalten werden kann, wenn beide Elternteile arbeiten gehen und der Nachwuchs betreut wird.

Die Kommunen sind in den vergangenen Jahren in Vorleistung gegangen, aber nun ändert sich etwas. Mit dem kommenden Schuljahr muss jedem Erstklässler-Kind ein Platz zur Verfügung gestellt werden

Der Ausbau des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist ein gewaltiger finanzieller Kraftakt. Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf und Vorstandsmitglied des Städtetages NRW: „Der Gesetzgeber muss endlich die Verantwortung für die Finanzierung der durch ihn verursachten Mehraufwände übernehmen. Wer bestellt, bezahlt! Doch beim Ganztag wird nicht einmal geteilt – von einer fairen Lastenverteilung kann keine Rede sein. Wir Kommunen tragen bislang zu einem überproportional großen Teil die Kosten für die Umsetzung des Ganztagsangebots. Allein in diesem Jahr haben wir in Düsseldorf für vorbereitende schulorganisatorische Maßnahmen € 26 Millionenbereitgestellt. Diese erhebliche Mehrbelastung muss künftig durch Bund und Land getragen werden.“

In NRW werden aufgrund der Einführung des Rechtsanspruchs in den kommenden Jahren voraussichtlich rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Bereits 2025 werden 480.500 Kinder mit Ganztagsangeboten gefördert. Der Städtetag geht davon aus, dass insbesondere in den größeren Städten nahezu alle Eltern ihren Anspruch geltend machen werden. Keller warnt: „Doch dieser Ausbau ist überhaupt nicht durchfinanziert.  Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung kein Ausführungsgesetz für den Ganztag an Schulen in NRW vorgelegt. Hinzu kommt: Nicht einmal die vom Bund bereitgestellten Betriebskostenzuschüsse werden vom Land an die Städte weitergeleitet – sie werden stattdessen im Landeshaushalt vereinnahmt. So geht es nicht.“

Was Frank Meyer dazu sagt
Auch die laufenden Betriebskosten des Ganztagsbetriebs steigen immens und müssen mit immer höheren Summen von den Städten ausgeglichen werden. Dazu sagt Frank Meyer, Oberbürgermeister aus Krefeld und Vorstandsmitglied des Städtetages NRW: „Der Ganztag in NRW ist schon heute unterfinanziert, denn die Mittel vom Land passen sich nicht an die tatsächlichen Kostensteigerungen an. Selbst ohne den Ausbau müssen die Städte den Ganztagsbetrieb mit erheblichen freiwilligen Zuschüssen finanzieren, damit er überhaupt funktioniert. Wir brauchen daher unabhängig vom Rechtsanspruch dringend eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten durch das Land. Die Städte schreiben flächendeckend rote Zahlen und können zusätzliche Ausgaben nicht länger aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn das Land nicht mit eigenen Mitteln gegensteuert, führt das dazu, dass die Qualität des Ganztags von der kommunalen Kassenlage abhängt. Das wäre ein bildungspolitisches Armutszeugnis. Die Leidtragenden sind am Ende die Kinder … .“

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, tragen Sie sich ein für einen kostenlosen Newsletter und erhalten Sie vertiefende Infos zu gesellschaftlichen Entwicklungen, Kulinarik, Kunst und Kultur in Krefeld!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.