Geld für einen nahen Arzttermin?

Arzttermine sind rar. Wer nicht akut krank ist, muss häufig lange warten. Das hat sich ein Augenarzt zu nutze gemacht und gleichzeitig seinen Geldbeutel aufgefrischt. Dem hat die Verbraucherschutzzentrale NRW einen Riegel vorgeschoben. Sie hat den Doktor abgemahnt und als der nicht reagierte, Klage vor dem  Landgericht Düsseldorf eingereicht, und wie die Zentrale mitteilt, wurde dem Augenarzt dann untersagt, das fortzusetzen.

Der Augenarzt in Solingen verlangte von gesetzlich Versicherten € 150,- für einen kurzfristigen Termin, der über das Portal Jameda gebucht wurde.  Auch Notfallbehandlungen bei dem Augenarzt sollten von gesetzlich  Versicherten selbst gezahlt werden, sagt die Verbraucherzentrale.

In den Sprechzeiten für  Kassenpatienten darf der Augenarzt gesetzlich Versicherte nicht gegen einen  Aufpreis eher behandeln (Az.: 34 O 107/22). Gesetzlich Versicherte erhalten – anders als Privatversicherte – von den  Krankenkassen keine Erstattung der vorgestreckten Behandlungskosten. Sie  bekommen die benötigten Leistungen als Sachleistung in den Praxen, denen  Vereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zugrunde liegen.

Zum Termin für eine augenärztliche Untersuchung sollte der  Patient € 150,- mitbringen (ob zirka oder genau, blieb im Prozess offen), oder  eben mehrere Monate warten. Seine Ehefrau, privat versichert, hätte ohne  weiteres über Jameda einen zeitnahen Termin erhalten.

Da der Arzt keine  Unterlassungserklärung unterzeichnete, wie erwähnt, landete der Fall vor dem Landgericht  Düsseldorf. Das rechtskräftige Urteil vom 26.06.24 ist eindeutig

Die Verbraucherzentrale rät „Lassen Sie sich vom  Hausarzt oder der Hausärztin weitervermitteln oder nutzen Sie die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen über die Telefonnummer  116117 oder die gleichnamige App.“ In Notfällen soll man die offenen Sprechstunden aufsuchen. Die einzurichten sind die Praxen verpflichtet, nicht nur die für augenärztliche Leistungen.

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