Eine weitere Flächenpotentialanalyse, von der Stadt in Auftrag gegeben, zeigt, welche Gebiete in Krefeld für Photovoltaik-Freiflächenanlagen besonders geeignet sind. Dazu gehören etwa Flächen rund um die Autobahn 57 im nördlichen Stadtgebiet sowie entlang der Autobahn 44 in Richtung Westen. Auch östlich des Elfrather Sees, entlang der Bahnlinien nach Kempen und Viersen sowie Meerbusch gibt es ein Flächenpotential. In den nördlichen Stadtteilen kommen weitere Einzelflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Betracht.
Die Detail-Ergebnisse dieser Analyse wird das mit der Studie beauftragte GutachterbüroBosch und Partner in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt,Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft im Detail vorstellen.
Hervorgegangen ist die Studie aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept „KrefeldKlimaNeutral 2035“, das eine intensive Nutzung regenerativer Energien vorsieht., um das Ziel „Klimaneutralität“ zu erreichen.
Die Gutachter haben die Analyse mithilfe des Geoinformationssytems erstellt. Das Modell der Flächenpotenzialanalyse wurde von Bosch & Partner gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik entwickelt und kommt in Krefeld auf regionaler Ebene zur Anwendung. Es basiert auf einer ursprünglich deutschlandweit erstellten Kriterien-Datenbank und wurde auf Krefeld übertragen.
Die Gutachter untersuchten anhand von vorliegenden Daten, welche Flächen im Stadtgebiet in Betracht kommen und welche aus stadtplanerischen Gründen oder wegen Umweltaspekten ungeeignet sind. Es wurden z.B. Freiflächenanlagen auf Ackerflächen mit hoher Ertragsfähigkeit ausgeschlossen – ab einer Bodenwertzahl größer als 55.
Im Ergebnis sind insgesamt 52 Flächen mit Potential für klassische Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermittelt worden. Ähnlich wie beim Konzept zur Nutzung von Windenenergie wurden auch diese Flächen mit Prioritäten versehen. Die höchste Priorität haben Freiflächen-PV-Anlagen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Eisenbahnstrecken. In die Kategorie 2 und 3 fallen die Flächen in städtischem beziehungsweise privatem Besitz. Mit Priorität 4 werden die Agri-PV-Flächen bewertet, Priorität 5 gilt für Biotop-PV-Flächen.
Wenn die Politik im Klimaausschuss ihre Zustimmung erteilt, wird die Verwaltung in einem nächsten Schritt auf die entsprechenden Eigentümer der Flächen zugehen und über die Potentiale der Flächen informieren mit dem Ziel, sie für den Ausbau der Photovoltaik zu gewinnen.