Stadthaus und kein Ende in Sicht

In den Verhandlungen um die Sanierung und künftige Nutzung des Stadthauses sieht die Stadt Krefeld keine Versäumnisse im Umgang mit dem potentiellen Investor und bei der Einbindung politischer Vertreter. „Die öffentliche Kritik mit zum Teil – bewusst oder unbewusst – falschen Aussagen weisen wir entschieden zurück“, sagt Bau- und Planungsdezernent Marcus Beyer. „Es hat einen kontinuierlichen Kontakt mit dem Investor und seinem rechtlichen Vertreter gegeben – und auch mehrere persönliche Gespräche. … .“ Als Beispiel nennt er einen gemeinsamen Termin auf der Messe Expo-Real in München im Oktober 2023, an dem auch der Oberbürgermeister teilnahm.

Der potentielle Investor hat wohl verlauten lassen, man habe von Beyer und auch sonst niemanden von der Verwaltung ein Jahr lang nichts gehört.

Nach dem Beschluss im Dezember 2022, das Stadthaus in neue Hände zu geben, hätten regelmäßige Gespräche stattgefunden mit dem ersten Bewerber um einen Kauf des Gebäudes. Basierend auf diesen Gesprächen hat die Stadt Krefeld Vertragsentwürfe vorgelegt, ohne dass anschließend ein Gegenentwurf vorgelegt wurde, noch Korrekturansagen, noch Einverständnis zu irgend etwas Das Angebot zum Ankauf der Stellplätze oder der Fahrradhalle oder des Müllbunkers sei  bis heute nicht schriftlich beantwortet. Schriftlichen Kontakt habe es noch Anfang Januar gegeben, die Stadtverwaltung habe in diesem Schreiben die maßgeblichen Konfliktpunkte aufgeführt und um Bestätigung von konsensfähigen beziehungsweise strittigen Punkte gebeten, damit auf dieser Basis eine abschließende politische Beratung stattfinden könne.

Das ist nicht erfolgt.

Die Politik wurde über die planungspolitischen Sprecher der Fraktionen fortlaufend zum Stand des Verfahrens unterrichtet. Noch am 23. Januar 2024 stellte Marcus Beyer den Vertretern aller Fraktionen den aktuellen Sachstand detailliert vor: eine weitere Information erfolgte am 21. Februar 2024. Dabei wurden auch die beiden größten Konfliktpunkte benannt: Zum einen lehnt der mögliche Investor die Aufnahme jeglicher Fristen in einem zu erstellenden Notarvertrag ab. Diese sind aber der Stadt wichtig, um die Sanierung des Baudenkmals in den nächsten Jahren sicherzustellen. Die Stadtverwaltung habe verschiedene Angebote für eine flexible Vertragsgestaltung unterbreitet.

Stadthaus, Foto: Krefeld Presse und Kommunikation

„Die politische Sprecherrunde zeigte sich einig darüber, dass eine Zeitschiene Teil der Verträge sein muss“, betont Marcus Beyer. „Die Verwaltung muss sich vertraglich absichern, um zu verhindern, dass das Stadthaus nach dem Verkauf dauerhaft leer steht oder verfällt.“

Der zweite Streitpunkt ist die Aufnahme des Nutzungskonzepts in die Verträge und die Vereinbarung eines Rückkaufrechts der Stadt für den Fall, dass die Nutzung nicht im vereinbarten Sinne umgesetzt wird. Gleichwohl sollten dem Investor gewisse Freiheiten bei der Umsetzung des von ihm selbst vorgeschlagenen Nutzungskonzepts eingeräumt werden. Auch in dieser Hinsicht hat der Investor keinen Kompromissvorschlag unterbreitet.

Bei der jüngsten Tagung des Planungsausschusses am 6. Februar informierte der Planungsdezernent den Ausschuss im nicht-öffentlichen Teil ausführlich über den Sachstand.

„Ich habe sehr deutlich gemacht, dass ich eine Einigung mit diesem Investor aktuell skeptisch sehe“, sagt Marcus Beyer in einer von der Pressestelle verbreiteten Mitteilung. Die Stadtverwaltung kündigte an, daher auf Basis des politischen Beschlusses vom 7. Dezember 2022 nun Gespräche mit dem Bewerber aufnehmen zu wollen, der zunächst nicht zum Zuge kam.

Zur Erinnerung: Im März 2021 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, über ein Bieterverfahren einen Käufer für das Stadthaus zu finden. Mit der Vorlage wurde entschieden, dass die Ausschreibung anhand eines professionelles Exposés erfolgt, das die Liegenschaft detailliert beschreibt und die Abgabe eines Kaufpreises mit der Vorlage eines Nutzungskonzeptes für das denkmalgeschützte Gebäude verbindet.

Am 7. Dezember 2022 beschloss der Haupt- und Beschwerdeausschuss nach Sichtung der eingereichten Nutzungskonzepte den Verkauf der Immobilie an den jetzigen Bewerber. Weiterhin wurden ein erster sowie ein zweiter Ersatzbewerber durch die Politik festgelegt für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem jetzt ausgewählten scheitern, was naheliegend erscheint.

Die Sache ist natürlich nicht auf die lange Bank zu schieben, da sich der Denkmalschutz wieder einbringen wird, der ja bekanntlich schon einmal – vor einigen Jahren – Druck machte.

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