Kein absoluter Schutz an Querungshilfe

Fußgängerüberwege werden auch gerne von Radfahrern genutzt. Nach der Straßenverkehrsordnung müssen diese allerdings absteigen, wenn Kfz. an der Querungshilfe ihnen Vorfahrt geben sollen. Am Donnerstag (15. Dezember) ist eine Radfahrerin bei einem Unfall hier schwer verletzt worden. Die 86jährige fuhr gegen 11 Uhr auf dem Radweg der Langen Straße. Als sie an der Querungshilfe auf Höhe des Uerdinger Bahnhofs über die Straße fahren wollte, kollidierte sie mit dem Pkw eines 34ährigenAutoifahrers. Die Polizeimeldung zu dem Vorfall sagt nicht, ob die Seniorin abgestiegen ist beim Queren, wohl, dass die erlittenen Verletzungen so lebensgefährlich sind, dass im Krankenhaus versucht wird, diese unter Kontrolle zu bekommen. 

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2 Gedanken zu „Kein absoluter Schutz an Querungshilfe“

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