Die Krefelder Stadtverwaltung ist vom Land Nordrhein-Westfalen als eine der Modellkommunen ausgewählt worden, in denen auf Basis einer unter dem Wert 100 liegenden Sieben-Tage-Inzidenz Öffnungsschritte getestet werden dürfen. Dies hat Stadtdirektor Markus Schön mitgeteilt. Die Stadt hatte sich bekanntlich gemeinsam mit Mönchengladbach mit einem Konzept beworben, das testweise Öffnungen in bestimmten Bereichen von Kultur und Sport vorsieht. Da dort die Inzidenzen niedriger sind, wurde die Nachbarstadt bevorzugt. Zur Berichterstattung geht es hier.
In Krefeld sollen diese Öffnungsschritte laut Land NRW ab 26. April möglich sein, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz dann stimmt.
„Wir freuen uns, dass unsere Bewerbung mit Mönchengladbach gewürdigt wird“, sagte Stadtdirektor Markus Schön. Er machte gleichzeitig aber deutlich, dass Sicherheit weiterhin das oberste Prinzip sei und kritisierte dahingehend, dass nach seinem Verständnis die Entscheidungen auf Landesebene nachvollziehbar gefällt werden müssten. Während die Schulen nach den Osterferien nicht in den kompletten Wechselbetrieb übergehen können, werden gleichzeitig Öffnungsschritte an anderer Stelle möglich. „Die Landesregierung muss die Coronapolitik synchroner gestalten“, forderte Markus Schön.
Was die Schulen anbetrifft, ist festgelegt worden, dass das an den Schulen tätige Personal zweimal pro Woche getestet wird. Markus Schön appelliert an die Eltern, die in Notbetreuung befindlichen Kinder ebenfalls zweimal pro Woche testen zu lassen und dafür die Bürgertests in den Schnelltesteinrichtungen zu nutzen. Diese sind im Internet buchbar (www.krefeld-testet.de). „Wer das Angebot der Notbetreuung wahrnimmt, soll sicherstellen, dass das Kind ein negatives Testergebnis hat“, sagte Markus Schön.
Im Bereich der Kindestagesstätten geht der eingeschränkte Regelbetrieb mit reduzierter Stundenzahl weiter. Als erweiterter Schutz wird die Stadt Krefeld dort in einer Allgemeinverfügung festlegen, dass das Kita-Personal verpflichtend FFP2-Maske zu tragen hat. Pro Kind erhalten die Kita-Eltern laut Land NRW in der kommenden Woche außerdem zwei Selbsttests, die zu Hause vorzunehmen sind. In Krefeld wird in einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass das Gesundheitsamt über die Ergebnisse der Selbsttests informiert werden muss. „Unser Gesundheitsamt muss einen Überblick über die Infektionslage haben“, betonte Markus Schön.
Wie weiter zu hören ist, sind 30.000 Bürgertests vorgenommen worden, 150 wiesen ein positives Ergebnis aus, eine verschwindend geringe Zahl.
Ab sofort haben 77jährigen und 78jährige Personen mit ihren Partnern Anspruch auf einen Impftermin haben. Es sind Telefone der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Nr. 116117 und das Anmeldeportal www.116117.de dafür nun freigeschaltet.
Eine Alternative zur Impfung im Impfzentrum ist die beim Hausarzt. Seit dem 6. April können sich Vorerkrankte mit entsprechender Priorisierung beim Hausarzt impfen lassen.
Aktuell impfberechtigt sind Personen, die eine Vorerkrankung nach § 3, Absatz 1, in der Coronavirus-Impfverordnung haben. Dazu gehören Personen mit Trisomie 21, Personen nach Organtransplantation, Personen mit Diabetes mellitus oder chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen. Detailliert aufgeführt sind die Personengruppen im Internet hier. Da der Stadt Krefeld – wie vielfach auch anders – lediglich eine begrenzte Zahl an Impfdosen zur Verfügung gestellt wird, können nicht alle berechtigten Personengruppen sofort geimpft werden.
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