Kurze Freude

Die Freude war nur kurz, gestern Morgen hat das OVG in Münster Teile des Einzelhandels in NRW von Corona-Auflagen befreit, gestern Mittag hat die Landesregierung in Düsseldorf reagiert und die Befreiung kassiert. Sie macht das OVG-gerecht, indem sie die bisher verschonten Branchen – Baumärkte, Buchhandel und Schreibwarenhandel – ins Regime nimmt. Sie dürfen jetzt auch nur aufgesucht werden, wenn sich der Kunde vorher anmeldet (Klick & bay), und wenn jedem Kunden 40qm im Laden zur Verfügung steht, das ist ein Raum von z.B. 10 m x 4 m, so wie es bisher bei Elektromärkten und Modeläden nötig war. Das ganze ist zwar noch nicht offiziell, aber die neue „Coronaschutzverordnung“ ist zeitnah zu erwarten. In der werden dann auch die Beschränkungen enthalten sein, welche mit der Lockdown-Verlängerung bis 18. April einhergehen.

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