Die Verbraucherzentrale NRW hat sich – wie zuvor die Deutsche Umwelthilfe – um die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht der Gastronomie und artverwandten Bereichen gekümmert und dafür Testpersonen in 418 Restaurants, Bäckereien und Imbisse in 19 NRW-Städten geschickt. Danach haben die „Verbraucherschützer“ ihrer Enttäuschung Luft gemacht.
Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar ds.Js. ist in der erwähnten Branche eine Mehrwegangebotspflicht gesetzlich verfügt und damit einer EU-Vorgabe entsprochen. Damit soll „die Flut an Einwegmüll“ eingedämmt werden. Soweit der Wunsch, den man auch als fromm bezeichnen kann, denn was seine Umsetzung bewirkt, ist noch nicht ermittelt, wohl was es der Gastronomie und den Artverwandten an zusätzlichen Kosten bringt und damit den Gewinn schmälert, denn Unterschiede im Abgabepreis dürfen nicht gemacht werden.
Von den 418 besuchten Gastronomiebetrieben haben 201 kein Mehrwegsystem in petto, weitere 42 machten dazu keine Angaben, was natürlich bedeutet: lasst mich damit in Ruhe.
173 der aufgesuchten Restaurants, Bäckerei-Filialen und Imbisse hatten augenscheinlich eine Grundfläche von mehr als 80 qm und sind damit gesetzlich verpflichtet, ihrer Kundschaft Gerichte und Getränke „to go“ in Mehrwegbehältnissen anzubieten. Tatsächlich stellte aber nicht einmal die Hälfte (85 Betriebe / ca. 49 %) Mehrwegverpackungen zur Verfügung. Lediglich 50 dieser 85 wiesen auf einem Schild oder Aushang auf dieses Angebot hin. Die gesetzlichen Vorschriften sehen jedoch auch eine Hinweispflicht vor: Das heißt, Betriebe haben deutlich auf die Mehrwegoption aufmerksam zu machen.
Insbesondere das Fehlen von Informationen über vorhandene Mehrwegangebote führt nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentrale NRW dazu, dass selbst Kundschaft, die sich als umweltbewusst bezeichnet, Essen und Getränke nach wie vor überwiegend aus Einweggefäßen kaufen. 44 % der 1000 Befragten aus NRW gaben im Juni 2023 an, sie würden öfter Mehrwegangebote für den Verzehr unterwegs nutzen, wenn es bessere Informationen und Hinweise an der Verkaufsstelle gäbe. 42% wünschten sich mehr Rückgabestellen, um die Nutzung von Mehrweggefäßen zu erleichtern. D. h. mit anderen Worten, man wolle an den Nutzen der Verordnung glauben.
Das Krefelder Tageblatt bat den Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, der bekanntlich seinen Sitz in Neuss hat, bat um eine Stellungnahme zu dem Text der Verbraucherzentrale NRW. Dem folgte Pressesprecher Thorsten Hellwig: Uns eint das Ziel mit der Politik und der Gesellschaft insgesamt, sparsamer mit Ressourcen umzugehen, auch bei Verpackungen. Gesetze helfen idealerweise dabei, dieses Ziel zu erreichen. Das gelingt vor allen Dingen dann, wenn sie gut in der Praxis funktionieren und auf hohe Akzeptanz bei Gastronomen und Gästen, stoßen. Das ist bei der Mehrwegangebotspflicht aber nur eingeschränkt der Fall. Solange es z.B. kein bundesweites Rücknahmesystem gibt, vergleichbar mit dem Pfandsystem für Dosen und Flaschen, bedeutet die Regelung häufig mehr Aufwand für Gastronomen und Gäste. Wir bekommen vielfach aus der Branche zurückgespiegelt, dass Nachfragen zu Mehrwegangeboten seitens der Gäste nur äußerst selten gestellt werden. Deshalb werben wir auch für die Einführung eines solchen Systems, um die Akzeptanz und die Praxistauglichkeit insgesamt zu erhöhen und damit das gemeinsame Ziel auch eher und besser zu erreichen.