Polizei klärt über „Spaziergänge“ auf

Weil seit einiger Zeit sich Menschen in Krefeld zu „Spaziergängen“ treffen, um den Umgang der Exekutive mit dem Infektionsgeschehenn zu monieren, hat die Polizei ins Versammlungsrecht geschaut, um Irrtümer zu vermeiden, zitiert sie daraus. Die bisher letzte nicht angemeldete Versammlung, als „Spaziergang“ deklariert, fand  am 3. Januar vor dem Rathaus statt.

Die Polizei sagt: Das Recht eines jeden zu demonstrieren ist ein Grundrecht. Aufgabe der Polizei ist es, dieses Grundrecht zu schützen.“

Die „Spaziergänge“ werden z. B. in den „Sozialen Netzwerken“ als nicht anmeldungspflichtige Veranstaltungen beworben. Dabei sei allerdings zu beachten, sagt die Polizei, dass das Tragen von Schildern, Bannern, Kerzen und Kostümen oder die Äußerung von Meinungen, Parolen und Redebeiträgen dazu führt, dass ein „Spaziergang“ zu einer Versammlung wird. Setzt sich eine Versammlung in Bewegung, spricht man von einem Aufzug.

Versammlungen und Aufzüge sind zwingend bei der jeweiligen Kreispolizeibehörde anzumelden. Andernfalls drohen Versammlungsleitern Strafanzeigen. Die sind bei „Spaziergängen“ allerdings schwierig zu ermitteln.

Die Polizei sagt: Möchten Sie eine Versammlung anmelden oder sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren? Dann besuchen sie für weitere Informationen die Internetseite der Polizei Krefeld https://krefeld.polizei.nrw/artikel/versammlungen-7

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