Reich durch erben

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2020 Erbschaftsteuerbescheide zu 30 928 steuerrelevanten „Erwerben von Todes wegen” mit einem Vermögenswert von insgesamt € 10,1 Mrd. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, verblieben nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnungen steuerlich relevanter Vorerwerbe insgesamt  € 8,9 Mrd. an steuerpflichtigem Erbe; das waren 64,7 % mehr als im Jahr 2019. Auf diese Summe wurden für 30 199 Nachlassbegünstigte € 1,9 Mrd. an Erbschaftsteuer durch den Fiskus festgesetzt; das waren 67,0 % mehr als ein Jahr zuvor (2019: € 1,3 Mrd.). Bei 40,5 % der steuerpflichtigen Erbschaften lag der Vermögenswert im vergangenen Jahr bei unter € 50 000,-; hieraus resultierten 2,6 % der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer. Dagegen steuerten 0,7 % der Fälle mit Erbschaften von jeweils mehr als  € 5 Mio. 31,0 % zum gesamten Betrag der festgesetzten Erbschaftssteuer bei.  

Neben Erbschaften gab es 11 998 steuerrelevante Schenkungen (2019: 9 708) mit einem Vermögenswert von € 7,4 Mrd. (+13,0 %). Hiervon wurden sachliche und persönliche Steuerbefreiungen abgezogen und steuerlich relevante Vorerwerbe hinzugezählt. Dadurch ergab sich für die Schenkungen insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von € 3,1 Mrd. (2019: € 2,8 Mrd.). Die in 6 623 Fällen hierfür festgesetzte Schenkungsteuer summierte sich auf einen Betrag von € 532 Mio.; das waren 97,4 % mehr als ein Jahr zuvor.  Die Statistiker weisen darauf hin, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nur Informationen zu dem Teil der Vermögensübergänge liefert, der innerhalb des Berichtsjahres von der Finanzverwaltung steuerlich erfasst wurde. Die Mehrzahl der Vermögensübertragungen liegt unterhalb der Freibetragsgrenzen und führt zu keiner Steuerfestsetzung. Der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschaft- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen. In dem Vermögenswert sind ggf. Vorerwerbe aus vorangegangenen Jahren enthalten, auf die bereits eine Steuer erhoben wurde. Dies kann dazu führen, dass die Finanzämter bei einem gestiegenen steuerpflichtigen Erwerb weniger Steuern festsetzen als im Vorjahr bzw. sich die Steuern trotz eines verminderten steuerpflichtigen Erwerbs erhöhen. 

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