Die angekündigten Sicherheitsprüfungen an allen städtischen Schulen ist bisher an 20 Grundschulstandorte erfolgt. Es wurde kontrolliert, ob baulichen Schutzmaßnahmen ausreichen. Anfang dieses Monats folgen weitere der insgesamt 31 Grundschulen, die es in Krefeld gibt. Hintergrund der Sicherheitschecks sind die Missbrauchstaten auf zwei Krefelder Grundschultoiletten am 20. November – zur Vorberichterstattung geht es hier.
Die Kontrollen und individuell erstellten Begehungsprotokolle fußen auf einer Zusammenarbeit des Fachbereichs Schule mit dem Pädagogischen und Psychologischen Dienst, dem Zentralen Gebäudemanagement (ZGM) und der jeweiligen Schulleitung. Anfang Januar setzt die Stadt Krefeld ihre Begehungen fort, erst an den verbleibenden Grundschulen, anschließend folgen die weiterführenden Schulen.
Stadt und Schulen haben nach intensiven Vorberatungen den Fokus auf zwei besonders wichtige Kriterien gesetzt: den Zugang auf das Schulgelände einerseits und die Lage der Schultoiletten andererseits. Zwar sind die bisher überprüften Schulen allesamt von Bebauung oder Zäunen umschlossen. Gleichwohl wurden bei den Ortsbegehungen erste Optimierungsbedarfe für die Eingangstore auf das Schulgelände identifiziert. Derzeit sind mehrere Schulen vorerst dazu übergegangen, die Tore nur zu den Hauptankunfts- und Gehzeiten zu öffnen. Während des Unterrichts können Personen das Schulgelände somit ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung über das Sekretariat und einer persönlichen Öffnung betreten. Diese Praxis erfordert jedoch personell und organisatorisch einen hohen Aufwand.
Als erstes Zwischenergebnis wird deshalb an dieser Stelle angesetzt: Der Zutritt zum Schulgelände soll dauerhaft für eine festgelegte Zeit während des Unterrichts auf einen Eingang reduziert werden. Hier soll eine Klingelanlage mit einer Fernöffnung, einer Gegensprechanlage und bestenfalls einem Videosignal installiert werden. Ferner plant die Verwaltung, alle Tore von außen mit einem Knauf und nur von innen mit einer Türklinke sowie einem ausreichenden Durchgreifschutz auszustatten. Dies würde einen Fluchtweg für Kinder und Lehrpersonal gewährleisten, von außen könnten Besucher nur über den klingelgesteuerten Zugang eintreten.
Die Lage und Zugänge der WC-Anlagen unterscheiden sich bei den kontrollierten Schulen deutlich. Es gibt Toiletten im Außenbereich, von denen einige überdies nicht weit entfernt von einem Schulzugang liegen. Die Stadt Krefeld prüft die Möglichkeit, an den sensibel gelegenen Toiletten einen Chip-gesteuerten Zugang zu installieren. Eine Schule testet dieses Modell derzeit. An allen Schulen gelten bereits erhöhte Vorsichtsmaßnahmen bei der Toilettennutzung. Sind mehrere Anlagen vorhanden, werden die außenliegenden oder schwieriger einsehbaren Toiletten lediglich in großen Pausen oder unter Aufsicht geöffnet.
Die Stadt Krefeld ist als Schulträgerin für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Dies betrifft vor allem die Planung, Pflege und Kontrolle baulicher Maßnahmen an den Schulgebäuden und -anlagen, aber auch die Bereitstellung von Lehrmitteln und technischer Ausstattung. Die Bezirksregierung Düsseldorf kümmert sich als obere Schulaufsichtsbehörde um die inneren Schulangelegenheiten der weiterführenden Schulen. Als untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt für die Stadt Krefeld verantwortlich für die Grund- und Förderschulen. Innere Schulangelegenheiten sind zum Beispiel Lehrpläne, Unterrichtsinhalte oder Stellenbesetzungen. Die Schulleitungen organisieren den Schulbetrieb vor Ort. Den größten Anteil von städtischen Schulen in Krefeld verzeichnen die 31 Grundschulen. Die weiterführenden Schulen verteilen sich auf sieben Gymnasien, fünf Gesamt- und drei Realschulen. Darüber hinaus gibt es bekanntlich vier Förderschulen, vier Berufskollegs, eine Klinikschule und eine Abendrealschule.
Verlag und Redaktion wünschen ein gutes, erfolgreiches 2025