Stadt entlastet Handel und Gastronomie

Die Stadt Krefeld verzichtet bis 30. Juni 2022 weiterhin auf die Gebühren, die normalerweise  für Außengastronomie und Einzelhandelsflächen im öffentlichen Raum fällig sind. Diese Entgelte für sogenannte Sondernutzungen sind seit 23. Juni 2020 ausgesetzt. Der Rat hat die Regelung nun, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nochmals um ein halbes Jahr verlängert. „Seit nunmehr zwei Jahren bedeutet die Corona-Pandemie eine riesige Belastung für Gastronomen und Einzelhändler. Was wir als Stadt tun können, um diese Branchen zu entlasten, sollten wir auch weiterhin tun. Darüber hinaus hilft der Verzicht auf die Gebühren dabei, die Innenstadt in der wärmeren Jahreszeit zu beleben und Atmosphäre zu schaffen. Wir sehnen uns alle nach Normalität, Geselligkeit und Lebensfreude – dazu tragen Biergärten und Außenterrassen eine Menge bei“, kommentiert Oberbürgermeister Frank Meyer.

Die Stadt verzichtet  auf Einnahmen in sechsstelliger Höhe. Allein im ersten Halbjahr 2022 waren der Eingang von ca. 110.000 € für den Etat vorgesehen, die nun dem stationären Einzelhandel und der Außengastronomie in der Stadt erspart bleiben.

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