Störende Vergnügungsstätten

In der Krefelder Innenstadt ist zunehmend zu beobachten, dass Gebäude, in denen Gastronomiebetriebe waren, die aufgegeben haben, zu Wettbüros umgenutzt werden. Sie verändern in der Regel das Stadtklima, weil der Kreis der Menschen, die sie nutzen vor allem in den Abend- und Nachtstunden für Sapannungen mit Anwohnern ursächlich ist. Sowohl Spielhallen als auch Wettbüros gelten als Verstärker des Trading-Down-Effektes. Das bedeutet, dass sich in Folge dessen Leerstände des Handels und der Wohnungen vermehren und sich so ein Stadtteilzentrum negativ entwickelt. Die Stadt Krefeld reagiert nun mit einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 461 für die Stephan-, Petersstraße, den Südwall und die Königstraße auf die zunehmende Konzentration von Wettbüros im Stadtgebiet und eröffnet die Offenlage der ersten Änderung des Bebauungsplans.

Grundlage dafür bildet das seit dem Jahr 2017 geltende Vergnügungsstättenkonzept der Stadt. Es sieht einen Ausschluss von Wettbüros als störende Vergnügungsstätten im Hauptzentrum sowie an den städtebaulich sensiblen Wallanalgen vor. Vor diesem Hintergrund besteht auch in den zugehörigen Straßenzügen des Bebauungsplans Handlungsdruck. Der vollumfängliche Ausschluss von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspiel- und aus dem Erotikbereich im Sinne einer Klarstellung soll nun in den entsprechenden Bebauungsplänen aufgenommen, bzw. ergänzt werden.

Wer sich dazu äußern will, hat Gelegenheit dazu. Im Rahmen der Offenlage der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 461 – Stephanstraße / Petersstraße / Südwall / Königstraße – liegt die Planung noch bis Montag, 4. April, im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10 in Krefeld-Uerdingen aus. In diesem Zeitraum können auch Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Ausführliche Informationen zu dem Planverfahren des Bebauungsplanes gibt es im Internet. Dieser Link führt dahin

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