Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat für den barrierefreien Ausbau der Straßen- und Stadtbahnhaltestelle am Hauptbahnhof einen Förderbescheid in Höhe von rund € 10 Millionen an die Rheinbahn übergeben, die die Maßnahme federführend in Abstimmung mit der SWK Mobil und der Stadt Krefeld durchführt. Damit gibt der VRR insgesamt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Im Rahmen der aktuellen Stadtentwicklungsziele und im Hinblick auf die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse wird die Straßen- und Stadtbahnhaltestelle am Hauptbahnhof in Krefeld seit Herbst 2023 umgebaut und zwar so, dass auch Gehbehinderte ohne weitere Anstrengungen ein- und aussteigen können. Bis Oktober 2024 entsteht an der Haltestelle Hauptbahnhof ein barrierefreier Umsteigepunkt zwischen Stadt- und Straßenbahn zu überregionalen Verbindungen am Krefelder Hauptbahnhof. Die Gesamtbaukosten der Maßnahme belaufen sich auf runde € 13 Millionen.
Die jeweiligen Bahnsteigkanten von Mittel- und Seitenbahnsteigen werden an die Fahrzeughöhen der 2,65 m breiten Hochflurfahrzeuge der Rheinbahn AG (Normalspur) und der 2,30 m breiten Niederflurfahrzeuge der SWK Mobil (Meterspur) angepasst, so dass ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist. Weiterhin erlauben dann die Bahnsteige mit taktilen und kontrastierenden Leiteinrichtungen sicheres Auffinden der Einstiegsposition. die Sache wird bei Dunkelheit beleuchtet, erhält Wetterschutz und Eine Sprachausgabe gibt es auch, als Orientierungshilfe. Rampen verbessern den Zugang.
Die Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof gehört bekanntlich zu einer der am stärksten frequentierten Haltestellen in Krefeld. Neben den Stadtbahnlinien U70 und U76 der Düsseldorfer Rheinbahn verkehrt dort die Straßenbahnlinie 044 der SWK Mobil auf einem Vier-Schienen-Gleis. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Übergang zu den Linien 041, 042 und 043 der SWK. Mehrere Buslinien sind über den zentralen Busbahnhof zu erreichen. Am Hauptbahnhof in Krefeld halten bekanntlich im Netz der DB die Linien RE7, RE 10, RE 42, RB 33 und RB 35.