Viel mehr mit Corona infiziert

Die Gesamtzahl bestätigter Corona-Infektionen in Krefeld ist am Mittwoch, 12.01.22 (Stand: 0 Uhr), um 340 gestiegen. Als aktuell infiziert gelten 1.601 Personen, am Vortag waren es 1.299, d.h. es sind aktuell 38 Menschen als geheilt aus diesem Panel ausgeschieden. 219 Todesfälle hat es bisher in Krefeld im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gegeben. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, liegt für Krefeld nun bei 542,7 (Vortag 493,7). In Krefelder Krankenhäusern werden aktuell 14 Personen aus Krefeld nach einer Corona-Infektion behandelt, drei von ihnen auf der Intensivstation. Aktuell wird davon niemand künstlich beatmet.

Neue Corona-Fälle werden wieder aus Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen gemeldet. Infektionsfälle haben bekanntlich häusliche Absonderungen von Kontaktpersonen zur Folge, was bei Kindern besonders problematisch ist, eigentlich überhaupt nicht durchführbar: Jeweils einen Fall gab es an der Kita Sportzwerge, der Gerd-Jansen-Schule des LVR, der Regenbogenschule, der Heinrichsschule, der Brüder-Grimm-Schule, der Grundschule Buscher Holzweg, der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule und der Montessori-Gesamtschule, berichtet die Stadtverwaltung. Die Erziehungsberechtigten der engen Kontaktpersonen sind über die Bedingungen und Möglichkeit der Freitestung informiert worden. In folgenden Einrichtungen gab es Infektionsfälle, die aber keine häusliche Absonderung von Kontaktpersonen zur Folge hatten: Jeweils einen Covid-19Fall gab es im Kita Familienzentrum Süd, in der Kita Prinzenbergstraße, der Kita Am Kempschen Weg, der Kita Märklinstraße, der Kita Remscheider Straße, der Astrid-Lindgren-Schule, der Realschule Horkesgath, dem Hannah-Arendt-Gymnasium, dem MSM-Gymnasium und dem Berufskolleg Glockenspitz. Jeweils zwei Fälle gibt es in der Erich-Kästner-Schule, der Grundschule Königshof und der Gesamtschule Uerdingen. Drei Fälle verzeichnen jeweils das Berufskolleg Vera Beckers und das Berufskolleg Kaufmannschule. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bekanntlich eine neue „Coronaschutzverordnung“ erlassen. Sie ist ab dem heutigen 13. Januar gültig. Im Internet ist die Verordnung mit der Adresse https://www.land.nrw/corona. Demnach gilt z.B. auch in der Gastronomie eine 2G+Regel. Zusätzlich zur doppelten Impfung muss der Besucher einen negativen Coronatest vorweisen können. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die ergänzend zur vollständigen Grundimmunisierung „geboostert“ oder in den vergangenen drei Monaten eine Infektion überstanden haben. Diese Ausnahme gilt für alle 2G+-Veranstaltungen, also auch beim Sport in Innenbereichen.

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