Vor dem Verwaltungsgericht gescheitert

Die Auflagen der Polizei Mönchengladbach für die Demo am morgigen Sonntag – zur Vorberichterstattung geht es hier – sind vom Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt worden. Der Verein „Gladbach steht auf“ hatte dort beantragt, Kleidung tragen zu dürfen, auf dem Schweine abgebildet sind. Selbst Sparschweine sind nicht erlaubt, um die Stimmung nicht unnötig aufzuheizen.

Demnach sind selbst Mützen mit Schweinesymbolik, Glücksschweine als Schlüsselanhänger oder das Sammeln von Spenden mit dem Sparschwein verboten. Insbesondere ist das Rufen des Kundgebungsmottos, „wir wollen keine Salafisten-Schxxxxx“, untersagt.

Die Polizei Mönchengladbach wird in Kontakt mit den Verantwortlichen der Demos stehen und appelliert an alle Teilnehmer, sich friedlich zu versammeln und demokratische, rechtsstaatliche Mittel des Protestes zu wählen, teilt sie mit.

close

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, tragen Sie sich ein für einen kostenlosen Newsletter und erhalten Sie vertiefende Infos zu gesellschaftlichen Entwicklungen, Kulinarik, Kunst und Kultur in Krefeld!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.