Wer braucht einen Ganztagsplatz?

Wie es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz gibt, so gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 für Eltern von Grundschulkindern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule. Damit sich die Stadtverwaltung einen Überblick verschaffen kann, was das für eine Anforderung ist, hat der zuständige Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst eine Umfrage initiiert und bittet alle Krefelder Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten mit Kindern, die zwischen Oktober 2018 und Juni 2023 geboren sind, sich daran zu beteiligen. Sie wurden postalisch über die Umfrage informiert und können der dortigen Beschreibung folgend noch bis Sonntag, 30. Juni, online an der freiwilligen und anonymen Befragung teilnehmen. Diese umfasst lediglich fünf Fragen und ist zudem auch englisch, türkisch, ukrainisch, arabisch, rumänisch und farsi aufrufbar.

Die Stadt Krefeld möchte ihren Teil der Vorbereitungen bezüglich Platz-, Personal- und Raumbedarf leisten. Daher ist es ein besonderes Anliegen, die Wünsche der Eltern möglichst genau zu erfahren, damit eine zuverlässige Standortbestimmung möglich wird.“

Nach der Auswertung stellt die Stadtverwaltung die Umfrageergebnisse zeitnah auf der Webseite www.krefeld.de zur Verfügung. Bei Rückfragen zur Umfrage steht der zuständige Fachbereich it der Telefon-Nr. 0 21 51 / 86 26 25 und via eMail an: elternbefragung@krefeld.de zur Verfügung. Ganztagsschulen umschließen ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot, wobei es unterschiedliche Formen gibt. Das Modell der offenen Ganztagsschule charakterisiert das additive Betreuungsangebot. Nach dem regulären Unterricht am Vormittag schließen sich hierbei Angebote wie das Mittagessen und außerunterrichtliche Aktivitäten wie die Hausaufgabenbetreuung an.

Vor jedem Schuljahr entscheiden die Eltern neu, ob sie ihr Kind für diesen offenen Ganztag anmelden. In Abgrenzung dazu nehmen im Modell der gebundenen Ganztagsschule alle Kinder den kompletten Tag über am Unterricht und den weiteren Bildungs- und Betreuungsangeboten teil. Diese finden im Laufe eines Schultags außerdem nicht aufeinanderfolgend, sondern alternierend statt. Das Angebot des gebundenen Ganztags gilt für die gesamte Grundschulzeit.

Ab August 2026 haben zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung. Das Recht auf einen Ganztagsplatz wird in den Folgejahren um jeweils einen Klassenjahrgang erweitert. Gegenwärtig ist das Land Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen gesetzlich festzulegen. Seit 2018 richtet die Stadt Krefeld jedes Schuljahr durchschnittlich 15 neue Gruppen und 375 Ganztagsplätze ein. Die Anzahl der Ganztagsgruppen in Krefeld ist seit seitdem von 127 auf bis zu Beginn des laufenden Schuljahrs 195 Gruppen gestiegen. Mit dem zuletzt im März beschlossenen Ausbau fürs kommende Schuljahr wächst die Quote der Ganztagsplätze in Relation zur Gesamtschüleranzahl auf knapp 60 %.

Während es im Jahr 2018 rund 3.000 Ganztagsplätze gab, sind es heute 4.693.

PS: Wenn das 60% des Bedarfs ist, kann man sich vorstellen, was hier auf die Stadtverwaltung zukommt, um die Räumlichkeiten bereitzustellen und die mit dem notwendigen Equipment auszustatten. Abgesehen von den Anforderungen an Personal, von dem es heute schon viel zu wenig gibt.

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