Wer von der Bundeswehr nichts wissen will

Wer absolut nichts mit der Bundeswehr am Hut hat und das in Krefeld lebt, kann sich dagegen schützen, von den Streitkräften angesprochen zu werden. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam. Es geht um die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz. Diese Datenübermittlung erfolgt jährlich im März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Sie gilt für alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden und dient der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften.

Die Stadt Krefeld informiert im aktuellen Amtsblatt Nummer 30, das im Internet verfügbar ist (www.krefeld.de/amtsblatt) zu dem Thema. Laut Melderechtsrahmengesetz können Betroffene der Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz widersprechen. Wenn dem nicht widersprochen wird, werden Vor- und Familienname und die gegenwärtige Anschrift übermittelt. Sind die Daten raus. werden sie spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der Speicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht.

Der Widerspruch gegen die Übermittlung kann in den Bürgerbüros oder schriftlich bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Bürgerservice, Abteilung 311 Bürgerbüros, Melde- und Passwesen, 47792 Krefeld, erklärt werden. Alternativ kann der Widerspruch über einen QR-Code oder per Online-Formular (www.krefeld.de/widerspruch) eingelegt werden.

Quelle: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

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