Wettbewerb am Pflegemarkt bedroht

Das im Bundestag verabschiedete Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) bedroht die Existenz vieler Altenpflegeunternehmen und damit die Versorgungssicherheit, sagt der Arbeitgeberverband Pflege. Grund: Die Pflegeunternehmen müssen zum Kostendeckungsprinzip zurückkehren. Die komplette Offenlegung von Kosten und das Erbringen von Nachweisen zur Zahlung von Gehältern in Vergütungsverhandlungen werden gefordert.

Damit werden alle Anreize, wirtschaftlich zu handeln und Personal effizient einzusetzen, zerstört, sagt der Verband.

Die Formulierung zur Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerrisikos scheint auf den ersten Blick eine Erleichterung zu sein, doch eine Definition, was denn als „angemessen“ angesehen wird, bleibt aus und wird letztendlich abhängig vom Wohlwollen der Kostenträger. Auf dieser Basis investiert kein Unternehmen!
Die Löhne werden sich künftig am TVöD ausrichten. Das Gesetz ist somit eine Steilvorlage für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag durch die Hintertür. Der Wettbewerb im Pflegemarkt als Garant für soziale Stabilität, Innovation und als Kostenbremse wird zerstört. Dazu Thomas Greiner, Präsident: „Laut einem von uns in Auftrag gegebenen RWI-Gutachten wird der Pflegeplatz pro Monat unter diesen Bedingungen um 500 Euro teurer. Damit werden letztendlich die Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger belastet. Es gibt keine andere Branche in Deutschland, in der so stark in das freie Unternehmertum eingegriffen wird, wie in der Altenpflege!“
Quelle: der-pflegebedarf.de

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