Wie der Kindergarten finanziell belastet

Zum neuen Kindergartenjahr hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW die Elternbeiträge in 57 Kommunen verglichen und dafür die kreisfreien Städte sowie die Kommunen mit mehr als 60.000 Einwohnern herangezogen. Was erhoben wird, fällt in den untersuchten Kommunen sehr unterschiedlich aus. In seinem Vergleich hat der BdSt NRW die 25- und 45-Wochenstunden-Betreuung und Einkommen von € 20.000,  € 40.000 und € 60.000 sowie die höchste Einkommensstufe zugrunde gelegt.

Der BdSt NRW hat in diesem Jahr erstmalig ermittelt, wie hoch die prozentuale Belastung durch die Elternbeiträge für bestimmte Jahreseinkommen ist. Auch hier sind Einkommensgruppenin der genannten Differenzierung zugrunde gelegt. Diese Tabelle verdeutlicht die enormen Unterschiede der Belastung in den einzelnen Kommunen. Bei Einkünften (Bruttoarbeitslohn minus Werbungskosten) von € 40.000 (U2/U3 45-Stunden-Betreuung) liegt die Belastung im Verhältnis zu den Einkünften in Siegen bei 1,92 %, in Duisburg dagegen sind 7,56 % vom Einkommen abzuführen, etwas viermal so viel.

Aus diesem Grund fordert der BdSt NRW einen landesweit einheitlich vorgegebenen Rahmen. Zum einen sollten Höchstbeiträge in den jeweiligen Einkommensstufen gesetzt werden, nach denen die Kommunen sich richten. Zum anderen sollte eine Beitragsfreigrenze von € 30.000 NRW-weit eingeführt werden, da die bisherigen Grenzen viel zu niedrig angesetzt wurden, sagt der Steuerzahlerbund.  

Kommunen, die in einer wirtschaftlich guten Lage sind, sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, höhere Beitragsfreigrenzen und niedrigere Elternbeiträge bzw. keine Beiträge festzusetzen. Ebenso sollte die Bemessungsgrundlage bei der Einkommensermittlung der Eltern vereinheitlicht werden.

Der BdSt NRW fordert eine generelle Beitragsbefreiung ab dem zweiten Geschwisterkind in allen Kommunen.

Um mehr Beitragsgerechtigkeit zu schaffen und um die Leistungsfähigkeit besser zu berücksichtigen, sollte generell „die Fallbeilregelung“ abgeschafft werden, damit es nicht zu solch extremen Sprüngen wie beispielsweise in Mülheim kommt. Dort verdoppelt sich der Beitrag bei einer Ü2-Betreuung beim Übergang der Beitragsstufe € 48.000. Zwischen den Einkommensstufen sollte es einen gleitenden Übergang bis zum jeweiligen Höchstbetrag der Beitragsstufe geben

Die modifizierte Tabelle des BdSt zeigt die prozentuale Belastung in einigen augewählten Kommunen. Auch die Vignette stammt vom Bund.

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