Einzelheiten zum Terror gegen die Gesellschaft

Zum Amoklauf eines Mannes am Donnertag, dem 10.10.24, gibt es eine Folgemitteilung: Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der 38jährige Beschuldigte, der sich bereits seit vielen Jahren unter zahlreichen Alias-Personalien im Bundesgebiet und in europäischen Nachbarstaaten aufgehalten hat, zumindest einmal in Krefeld, am 5. Juli 2010, wegen Gewaltdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist. Diese Strafe war im Jahr 2014 vollständig verbüßt.

Darüber hinaus dürften dem Mann, der als N. bezeichnet wird, als Ergebnis der noch andauernden umfangreichen Überprüfungen seiner Alias-Personalien mehrere Verurteilungen in Frankreich zuzuordnen sein.

Am Freitag  vergangener Woche hat ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren Brandstiftung erlassen.

Der Tatverdächtige befindet sich aktuell in der notwendigen ärztlichen Behandlung, sein Zustand ist stabil und nicht lebensbedrohlich.

Die intensiven kriminalpolizeilichen Maßnahmen und strafprozessualen Ermittlungen zum Ablauf der Tatnacht, dem Beschuldigten und seiner Motivlage dauern an. Diese sind komplex, daher können derzeit keine weiteren Einzelheiten bekannt gegeben werden. Sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen und diese ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks verlautbart werden können, wird eine weitere Unterrichtung erfolgen. Wir bitten daher um Verständnis, dass ergänzende Anfragen derzeit nicht beantwortet werden können, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft Krefeld.

Zur Vorberichterstattung geht es hier und hier

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