Wann fließt die Förderung?

Wer im gerade begonnen Jahr vor hat, sich mit der Sanierung seines Hauses oder seiner Häuser zu beschäftigen, die auch die Erneuerung des Heizungssystem beinhaltet, sollte damit flott anfangen, sagte das Krefelder Tageblatt kürzlich in einem Beitrag –  dieser Link führt dahin – weil an den Förderungen, die es dafür gibt, noch nicht gerüttelt wurde. Aber, wie nun zu erfahren ist, sind die Modalitäten, die einzuhalten sind, um sie zu bekommen, umgestellt.  

Bisher war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Nun soll die KfW übernehmen. Und: Das Bafa vergibt weiterhin Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung des Gebäudes, wofür ein Antrag erst Ende Februar gestellt werden kann. Als Grund sollen IT-Schwierigkeiten bei der Staatsbank für die Verzögerung sein.

Auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums – dieser Link führt dahin – steht nun ganz am Ende zu lesen: „Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen in Einfamilienhäusern ist voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich.“ Und weiter: „Die Antragstellung für weitere Antragstellergruppen beginnt zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024.“ Wann Vermieter ihren Förderantrag stellen können, ist damit ebenso unklar wie das Datum der Auszahlung. Der Bürokratie-Dschungel wird mal wiederverdichtet. Unabhängig davon:

„Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden“, heißt es in dem Informationspapier des Ministeriums. Zuvor musste erst ein Förderbescheid da sein und dasnn konnten die Arbeiten beginnen.

„Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt nur für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden“, heißt es weiter. Ab September 2024 muss „die Förderzusage wie üblich vor der Beauftragung erfolgen“.

Ganz wichtig: Die Zuschüsse gibt es nur, wenn die Sanierungsmaßnahme auch den Förderrichtlinien entspricht. Wenn die Heizungsanlage „optimiert“ wird, dann ist weiterhin das Bafa zuständig. Hier gilt: wer beginnt, bevor die Subvention da ist, bekommt nichts.

Wichtig: Noch ist unklar, wann das erste Fördergeld von der KfW-Bank fließt.

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